Hallo und Herzlich Willkommen
Ich verstehe deine zweite Frage nur halb. Möchtest du wissen, ob der Arbeitgeber trotz der EGV Anspruch auf Eingliederungszuschüsse hat, obwohl es in der EGV ausgeschlossen ist?
Allgemeines
Die Eingliederungszuschüsse müssen vor Arbeitsaufnahme beantragt werden.
wie kommst Du denn darauf, es ist nicht in der EGV ausgeschlossen. Im Gegenteil mir bestätigte der Arbeitgeber-Service das der neue AG Zuschüsse bei meiner Einstellung beantragen kann. (Im Gegenteil die Punkte sind in der EGV explizit angegeben) es geht um den AG, dieser muss es beantragen. 2.) war meine Frage ob ich mit dem GdB Eingliederungszuschüsse beantragen kann?
Frage: Wenn ich eingestellt werde und nach einer gewissen Zeit etwas mehr verdiene (auch wenn es weniger als H4 noch sein sollte) - und ich mich vom JC abmelde - bekäme er weiter Zuschüsse? (weil ich nicht ewig beim JC sein will. Doch wenn keine Zuschüsse evtl. Kündigungsgrund!)