Beiträge von Radlo

    Wie genau ist ein Teilzeitstudium definiert? Muss der Fernstudiengang explizit als Teilzeitstudium angeboten werden oder muss man nur schriftlich versichern, dass man auf Teilzeit studiert?

    Bei mir wäre es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Teilzeitstudium, da ich nebenbei arbeiten und Berufserfahrung sammeln möchte und auch muss. Komm ja sonst gar nicht mehr raus.

    Wäre denn ein Teilzeitstudium als Zweitstudium mit Bürgergeld möglich?

    Hallo.

    Meine Heizkosten haben sich beim WBA um 30€ erhöht bzw. um ca. 50%. Habe das ganze nachgewiesen, doch bei der Auszahlung wurden nur die alten Heizkosten berücksichtigt. Noch habe ich keine Rückmeldung vom Jobcenter bekommen, ob so viel übernommen werden. Die erhöhten Heizkosten habe ich erst nach Bewilligung nachgewiesen. Daher dachte ich mir, dass es evtl. später nachgezahlt wird. Bin mir dabei aber nicht so sicher.

    Wie hoch ist denn der Höchstsatz bei der Heizkostenübernahme? Bei mir ist es ein 1-Personen-Haushalt mit 41 m².

    lg

    Hi,

    ich habe bis vor kurzem ALG2 bekommen. Die letzten Monate meines BWZ hatte ich einen versicherungspflichtige Arbeitsstelle, weshalb ich keine Zahlungen mehr bekommen habe. Mein Arbeitsvertrag war jedoch befristet und zwar bis genau zum Ende des BWZ. So habe ich es dem Jobcenter auch mitgeteilt. Da es zur keiner Verlängerung des Arbeitsvertrags kam bzw. ich nicht direkt im Anschluss was gefunden habe, bin ich seit 01.02.23 arbeitslos und das wird vermutlich bis mindestens nächster Woche so bleiben. Habe das meinem Sachbearbeiter auch so vor Ende meines BWZ mitgeteilt. Eine Rückmeldung vom Jobcenter gab es bisher jedoch nicht.

    Jetzt kommen folgende Dinge hinzu:

    Ich habe kein Anspruch auf ALG1, da ich hierfür nicht lang genug gearbeitet habe.


    Darüber hinaus habe ich möglicherweise zu viel Vermögen für das Bürgergeld, wobei ich mir hier unsicher bin. Bin davon ausgegangen, dass ein Vermögen von 150€xAlter erlaubt ist. Nun lese ich etwas von 40.000€ Schonvermögen im ersten Bürgergeldjahr und 15.000€ für die Jahre danach. Bin deutlich drunter nach der neuen Regelung, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Habe ich jetzt Anspruch auf Bürgergeld, wenn mein Vermögen unter 15.000€ liegt? Würden zumindest Miet- und Heizkosten / gesetzliche Krankenversicherungskosten übernommen werden? Falls ich eine Arbeitsstelle im Februar bekommen sollte, dann würde ich vermutlich irgendwas unter 1000€ für den Februar bekommen.

    Da ich meine aktuelle Arbeitslosigkeit schon während meines letzten BWZ angekündigt habe, müsste ich dann für diesen Monat einen WBA stellen? Geht das auch rückwirkend? Habe es meinem Sachbearbeiter ja noch im BWZ mitgeteilt und dafür eine Eingangsbestätigung bekommen.

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    lg

    Hi,

    mein alter Arbeitsvertag wurde kurz vor Ablauf unerwartet nicht verlängert. Habe jedoch kurzfristig eine neue Arbeitsstelle gefunden. Folgendes Problem besteht nun:

    Aufgrund bürokratischer Angelegenheiten (u.a. Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses), gilt mein neuer Arbeitsvertrag später und ein nahtloser Anschlussvertrag war für mich leider nicht möglich. Ich bin also für eine unbestimmte Zeit ohne Arbeit. Ich gehe aktuell von ca. 2 Wochen aus, weil es das letztes Mal so lange dauerte. Es kann jedoch auch länger dauern und habe kein Einfluss drauf.

    Ich habe die letzten 6 Monate Vollzeit versicherungspflichtig gearbeitet. Davor war beim Jobcenter angemeldet und habe ALG2 bezogen. Mein Bewilligungszeitraum endete genau am selben Tag wie mein alter Arbeitsvertrag. Konnte dem Jobcenter erst sehr kurz davor davon mitteilen, weil mein Arbeitsvertrag sehr kurzfristig und unerwartet nicht verlängert werden konnte. Die Mitteilung war jedoch noch innerhalb des Bewilligungszeitraums.

    Frage:

    Habe ich Anspruch auf ALG I? Falls ja, wie wird das überhaupt berechnet? Mein durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn auf 12 Monate verteilt? Dann nochmals halbieren, falls mein neuer Arbeitsvertrag 2 Wochen nach der Arbeitslosigkeit gilt?

    Oder was ist mein aktueller Status, wenn ich bereits eine Jobzusage habe und der Vertragsbeginn nur von Bürokratie abhängig ist?

    Wäre dankbar, wenn mich hier jemand aufklären könnte. Dann bin auf mögliche Jobcentergespräche vorbereitet.

    lg

    Die Schulleitung hat mit deiner Bezahlung überhaupt nichts zu tun. Du bist doch nicht von der Schule eingestellt worden, sondern entweder vom Land oder der für die Schulverwaltung zuständigen Behörde.

    Verstehe. Meinte damit, dass die Schulleitung über verspätete Erstzahlung Bescheid weiß und mich vorgewarnt hat. Habe ja nicht geschrieben, dass die willkürlich zahlen und warten lassen wie man es evtl. von schlechten Arbeitgebern kennt. Da habe ich mich zu allgemein ausgedrückt und entschuldige mich für die Verwirrung. Das ist bestimmt nur ein dummer Verwaltungsakt den die nicht schnell genug auf die Reihe bekommen. Das ist mir aber an sich egal, da ich daran nichts ändern kann. Mir geht es um meine Ansprüche in der Zwischenzeit und wie das ganze überbrückt wird. Letzteres wurde oben schon geklärt. Nun wäre noch zu klären, ob ich noch berechtigt wäre meinen MobilPass zu nutzen bzw. welchen Status ich habe. Da geht es immerhin um ein paar Euros.

    Ja, du hast in der Zeit ja einen ganz normalen Bewilligungsbescheid.

    Hier hört es sich so an, als ob ich noch berechtigt wäre. Darauf bezog sich mein Beitrag #9

    Also: von welcher Behörde bzw. öffentlich-rechtlichem Eigenbetrieb redest du?

    Es geht um den Schuldienst. So weit ich mitbekommen habe, kann die erste Zahlung nach Monaten erst ankommen. Das hat die Schulleitung angedeutet und andere in meiner Situation auch so erlebt. Ist auf jeden Fall kein Einzelfall und eher die Regel wie es scheint. Es ist ja schon fast Monatsende und meine Daten zur Berechnung meines Gehalts sind dort noch nicht angekommen. Denke das allein führt zumindest für eine Verspätung der ersten Zahlung.

    Sorry falls ich unklar die Ausgangslage beschrieben habe. Ist halt echt verwirrend, aber ich weiß nicht welche Ansprüche ich in dieser Zeit habe. Möchte logischerweise das Beste für mich rausholen, was mir rechtlich zusteht. Daher auch die Sache mit den MobilPass und ob ich noch Anspruch darauf habe.

    Kann ich also noch bis Ende des Bewilligungszeitraums MobilPässe beantragen trotz Arbeit? Funktioniert das ganze so, dass meine neue Arbeitsstelle "nur" die regulären Zahlungen einstellt und ich gar nicht ganz raus bin? Deswegen wäre ich auch noch geschützt, falls die neue Arbeitsstelle nicht pünktlich zahlt? So würde ich das jetzt verstehen, weil man sonst auch GEZ nachzahlen müsste und der MobilPass gilt bis zum Ende des BWZ. Die Tickets werden ja nicht individuell für die MobilPässe ausgestellt und gar nicht in diesem Sinne kontrolliert. Da wird ja nichts eingescannt.

    Im ÖD Monate später? Glaube ich nicht, auch wenn die Lohnberechnung extern erfolgt. Der ÖD will ja keine Verzugszinsen zahlen müssen.

    Die Verspätung scheint wirklich die Regel zu sein. Habe deswegen nachgefragt und davon scheinen die meisten betroffen zu sein.

    Funktioniert das ganze so:
    - Jobcenter kickt mich raus wegen meiner neuen Arbeitsstelle
    - Gehalt kommt nicht pünktlich an und wäre deswegen noch hilfsbedürftig
    - Melde mich beim Jobcenter und bekomme ALG2 bis zum Monat wo das Gehalt ankommt.

    Zähle ich dann für den Zeitraum ohne Gehalt wieder als Leistungsempfänger oder ist das indirekt?

    Was ist denn mit den § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen? Im Artikel klingt es ähnlich wie es bei mir höchstwahrscheinlich der Fall sein wird. Vorleistung wird dort nicht erwähnt oder worin liegt hierbei der Unterschied? Alles verwirrend für mich. Sorry, dass ich deswegen blöd frage.

    Mit einer sogenannten Veränderungsmitteilung und einer Kopie des Arbeitsvertrages.

    Habe mir mal die VÄM durchgelesen. Was schreibt man bei 4.1 rein, wenn man noch keine genauen Zahlen hat? In Vertrag stehen lediglich der Startzeitpunkt und Tarifeinordnung. Für die genaue Lohnberechnung muss ich separat noch Unterlagen rüberschicken, nachdem der Vertrag unterschieben wurde. Fälligkeit des ersten Arbeitsentgelts wird dort auch nicht erwähnt.

    Was bedeutet "verspätet"? Tage? Monate? Jahre?

    So wie ich es verstanden habe, kann das Gehalt ein paar Monate später ankommen. Es handelt sich um den öffentlichen Dienst. Die Stelle beginnt mitten im Monat und muss noch meine ganzen steuerrechtlichen Daten hinschicken zur Berechnung meines Gehalts. Kann mir vorstellen, dass allein das zu einer Verzögerung führt und ich zumindest die erste Zahlung nicht pünktlich bekomme.

    Wie teile ich meine neue Arbeit mit? Dem Sachbearbeiter einen Brief schreiben mit Kopie des Arbeitsvertrags oder anrufen und die Lage erklären? Bin mir fast sicher, dass die mich auf jeden Fall rauskicken würden auch wenn ich noch Anspruch hätte.

    Bitte kein Vollzitat und Zitier-Funktion des Forums

    nutzen, teilweise gelöscht

    Guten Abend.

    Ich werde demnächst eine Stelle antreten und hätte deswegen gehaltstechnisch kein Anspruch mehr auf ALG2. Nun habe ich aber gehört, dass mein Gehalt verspätet ankommen wird. Deshalb folgende Fragen:

    Habe ich Anspruch auf Zahlungen bis mein erstes Gehalt ankommt? Wie genau würde das funktionieren? Hätte man beispielsweise bis zum ersten Gehalt auch Anspruch auf eine MobilPass?

    Wie und wann melde ich es beim Amt? Beim letzten Mal wurde ich komplett rausgekickt, obwohl meine Stelle nur auf einen Monat befristet war. Da wurde nichts kommuniziert, sondern einfach so weg, anstatt die Leistungen für einen Monat zu pausieren bzw. zu kürzen. Würde gerne etwas ähnliches vermeiden.

    Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.

    lg

    Nun weiß ich immerhin, wie ich mein Antwortschreiben genauer formulieren kann. Im Schreiben fehlt der Freibetrag komplett und ich gehe davon aus, dass die es für die Erstattung vorher einkalkulieren oder wird das nachträglich gemacht? Wäre doch zu umständlich.

    Im Schreiben haben die ja meinen Lohn Teilweise für Juli und August angerechnet. So wie ich es verstanden habe wird mein Lohn im Monat danach (August) angerechnet bzw. der Bedarf gemindert. Keine Ahnung, warum die das so krumm auf Juli und August aufgeteilt haben. Vielleicht bekomme ich die genaue Berechnung, nachdem festgelegt wird was ich rückerstatten muss. Ansonsten ist deren Berechnung nicht nachvollziehbar. Macht ja keinen Sinn mehr zu erstatten als man verdient hat.

    Das ganze so im Antwortschreiben schildern?

    Es kam zur Überzahlung, weil ich Juni und Juli 2019 Teilzeit gearbeitet habe und dabei 711,10€ verdient habe. Deshalb kommt es zu Kürzungen meines Bedarfs bzw. zur Rückzahlung, die laut dem Bescheid 1240,53€ beträgt. Genau das stand im Bescheid und habe alles so am Anfang zusammengefasst. Die Schnipsel sind die einzigen Berechnungen die dort waren. Wollte mit den Schnipsel eigentlich nur das ganze noch kompakter machen, weil es alle Informationen enthält, worauf man auf die Rückerstattungssumme kommen könnte. Mehr als ich hier geschrieben habe steht im Schreiben nicht und habe alles zum Sachverhalt hier reingeschrieben.

    Meine Hauptfrage ist, wie man von 711,10€ auf 1240,53€ Erstattung kommen kann mit allen Daten die ich dazu habe und wie ich es dem Jobcenter am besten mitteilen soll, wenn das ein Fehler ist, wovon ich jetzt ausgehe. Das Jobcenter hat mir schon einmal Probleme gemacht wegen diesem befristeten Teilzeitjob und haben mir schon die Bezüge gestrichen, weil die dachten das wäre ein langfristiger Job. Diese Angelegenheit habe ich aber schon vor längerer Zeit erledigt. Meine Vermutung ist daher, dass die wieder einen Fehler gemacht haben und irgendwie Juni und Juli 2019 mit dem selben vollen Lohn berechnet haben. Ansonsten ist die Rückerstattungssumme unverständlich für mich.

    Reichen diese Informationen aus um zu sagen, wie ich nun vorgehen soll? Mein nächster offizieller Schritt laut demist es mich zum o. g. Sachverhalt zu äußern per Antwortbogen. Die Frage ist nur wie. Würde es Sinn machen dort mal anzurufen und es zunächst telefonisch abzuklären oder reagieren darauf allergisch und bestehen auf den schriftlichen Antwortbogen?

    Ich habe doch im Titel und Anfangstext geschrieben, dass ich ein Schreiben für eine Anhörung wegen Überzahlung bekommen habe. Diese Schnipsel waren im Bescheid dabei. Fix ist noch nichts und ich muss mich zunächst erst einmal dazu äußern. Ansonsten entscheiden die alles. Deren angeforderte Rückforderungist ist höher als das was ich verdient habe (Netto als auch Brutto), was für mich unverständlich ist. Deshalb frage ich hier wie ich vorgehen soll. Ich möchte im jeden Fall vorbereitet sein und nichts Falsches machen.

    Entschuldigung für das ganze hinundher hier, aber ich gebe nur das wieder was ich habe und weiß. Wenn ich mal was anderes reinschreibe als man hier von mir will, dann weil ich es nicht kenne und davon ausgehe, dass es im aktuellen Bescheid ist. Tut mir Leid, wenn das Ganze nervig ist, aber gewollt ist es nicht.

    Das ist kein Berechnungsbogen. Das sind Bruchstücke eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides.

    Achso. Dachte das wäre das Relevante, weil im Berechnungsbogen steht eigentlich mein Gesamtbedarf. Das steht doch auch in dem was ich geschickt habe (Regelbedarf + KdU). Trotzdem hier nochmal der Berechnungsbogen. Scheint aber aktuell zu sein und nicht zum damaligen Zeitpunkt.

    Hallo,

    ich schildere "kurz" meine Situation:

    Ich habe Juni und Juli 2019 Teilzeit gearbeitet. Der Lohn für diesen Zeitraum beträgt 628,10€ und habe alles im Juli ausgezahlt bekommen und nicht aufgeteilt in Juni und Juli. Sonst hätte ich für den Juni 400€ und Juli 228,10€ bekommen. Im September 2019 habe ich aufgrund eines Fehlers noch 83€ bekommen. Für diesen Job habe ich also insgesamt netto 711,10€ verdient, was ich auch auf den Konto bekommen und denen nachgewiesen habe.

    Nun habe ich vom Jobcenter ein Schreiben bekommen für eine Anhörung zu Überzahlungen. Die Aufhebungssumme für den Juli 2019 beträgt 357,53€. Was mich mehr irritiert ist, dass Aufhebungssumme für den August mein gesamter Bedarf (Regelbedarf + Miete) beträgt. Insgesamt muss ich also 1240,53€ Überzahlung erstatten. Das ist fast doppelt so viel als ich verdient habe.

    Ist das ein Fehler von denen? Keine Ahnung wie die auf diese Summe gekommen sind. Selbst wenn man mein Bruttolohn nehmen würde wäre das noch weniger als die Aufhebungssumme. Vom Freibetrag war auch noch nicht die Rede. Habe irgendwie das Gefühl, dass die meine Lohnabrechnung nicht ganz verstanden haben. Weil auf meiner Lohnabrechnung und Nachzahlung steht mein steuerpflichtiger Bezug den ich verdient habe. Also insgesamt 1865,5€, wenn man beide Lohnabrechnung nimmt. Sieht so aus als hätten die mein Bruttolohn doppelt genommen. Nur so kann ich mir die Aufhebungssumme erklären.

    Oder habe ich da einen Denkfehler gemacht? Blicke da sonst nicht durch, da die Berechnung nicht transparent ist und auch kein Freibetrag erwähnt wird. Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass nur der Nettolohn zählt.

    Was soll ich jetzt machen? Falls das der vermutete doppelt gemoppelt Fehler ist. Soll ich im Antwortschreiben genau das erklären? Würde es Sinn machen da mal anzurufen?


    Vielen Dank.

    MfG

    Hallo,

    ich habe demnächst ein Termin beim Jobcenter, wo man mit mir über das Thema Weiterbildung sprechen möchte. Grund dafür ist, dass ich einen beruflichen Neuanfang brauche. Möglicherweise bin ich auch berechtigt für eine Umschulung, da meine Erstausbildung 3 Jahre her ist und ich höchstens 1 Monat sozialversicherunspflichtig gerarbeitet habe.

    Meine Fragen: Was ist denn von den ganzen Bildungsträgern und Umschulungen/Weiterbildungslehrgängen zu halten? Sind diese auf dem Markt angesehen und mit anderen Ausbildungen gleichzusetzen? Ursprünglich hatte ich vor eine Ausbildung zu beginnen. Wäre das besser, wenn ich die Möglichkeit dazu habe?

    MfG