Hallo,
ich muss mich hier wieder melden, da sich meine Ausgangslage geändert hat.
Ich habe nun vor mein Gewerbe ruhen zu lassen, da ich damit in den nächsten Monaten nichts verdienen kann. Dadurch sollte ich dann doch nicht mehr als Selbstständiger zählen, sondern als Arbeitssuchender oder nicht?
Die Wohnung ist im Moment noch für mich verfügbar, da ich es geschafft habe meinen Vater miteinzubeziehen. Das ist aber nur eine Übergangslösung, da ich ihn damit nicht belasten möchte. Ansonsten hätten die mich abgelehnt. Die Wohnung an sich hat ein OK vom Jobcenter bekommen. Einzig mein Vermögen war das Problem zum Zeitpunkt der Antragstellung. Den Mietvertrag werde ich Ende Februar unterschreiben.
Mein Vermögen beträgt im Moment ca. 6000€. Bis Ende Februar muss ich jedoch ca. 1400€ zahlen allein für die Krankenkasse, Kaution und Miete. Dadurch reduziert sich mein Vermögen unter den Freibetrag zum Zeitpunkt des Mietbeginns am 1. März.
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Fragen:
Erfülle ich nun die Vorraussetzungen, um meinen Antrag genehmigt zu bekommen?
Kann ich vom Vermieter eine Rechnung für die fällige Miete und Kaution zum Monatsende bekommen und diese dem Jobcenter vorzeigen? Dadurch würden die ja sehen, dass mein Vermögen und Einkommen nicht mehr ausreichend sind.
Zählt denn das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung oder Zeitpunkt, an dem es wirksam werden soll? Ich bin von letzteres ausgegangen, aber die beim Jobcenter haben mir etwas anderes gesagt.
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Ich wäre wieder sehr sehr sehr dankbar, wenn ihr mir helfen und sagen könnt wie ich vorgehen soll um Antrag und Mieteübernahme genehmigt zu bekommen.
MfG
Radlo