Ok, ihr seht schon wir sind unerfahren mit sowas. Danke
Beiträge von Knolli
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Vielen Dank für die Infos, und ja die Kinder haben die Bestätigiung vorliegen. Der Vermieter würde auch mitspielen, da haben wir ganz offen drüber gesprochen. Kaution und Bürgschaft würden wir 4 Eltern natürlich wieder berappen.
Gilt natürlich nur wenn das Kind da ist, ohne Kind nur 584.
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Die beiden haben mehrere Ausbildungen abgebrochen, weil kein Bock, oder der Fahrtweg zu unbequem war oder weil die Arbeit eben keinen Spaß macht, möchte ich auch gar nicht weiter erläutern, ärgere mich schon genug.
Also haben Sie wg. Ihrer Faul und Bocklosigkeit keinen Anspruch an die Eltern, also ist die Zahlung und die Tilgung irgendwelcher Schulden für gedöhnse und Handys und shoppen bei Amazon und Co für Nippes etc. mehr als freiwillig.
Ich rede hier nicht von ein paar Euros sondern von ein paar tausend Euros die wir hier abgestottert haben.
Eigene Dummheit und zusätzliches Mitleid der Eltern, lasse ich hier mal dahingestellt. Jetzt geht es mir darum was den Kindern zusteht ohne Portemonaie der Eltern.
Und die Wohnung wird in dieser Höhe genehmigt und da wir 4 Eltern die Schulden übernommen haben haben sie auch eine positive Schufa Auskunft.
Und wenn die Kinder nur annähernd versuchen sollten die Eltern durch ein Amt zu fordern, wird der Hahn mal ganz schnell zugedreht. Das steht hier aber auch eigentlich gar nicht zum Thema. Wir wollen ja helfen, aber unsere Budgets sind eben auch mal erschöpft und gehe nicht Vollzeit arbeiten, um einen 2ten Haushalt zu finanzieren.
Die Frage war ob das Baby einen Anspruch auf 240 Euro hätte und wenn ja ob die irgendwie mit verrechnet werden, und wenn ja mit was.
Vielen Dank
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Ok dann gehe ich davon aus das ich richtig gegoogelt habe und noch 240 dazukommen, oder werden die dann auch wieder mit irgendwas verrechnet ? Wenn ja mit was.
Danke
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Kein Weihnachtsgeld / kein Urlaubsgeld
Ok Danke, und hat das Baby einen eigenen Anspruch ??
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Brutto weiß ich nicht, aber wenn ich mal überschlage und auf 654 Euro 30 % raufrechne wären das ca. 850 Brutto
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und was ist BAB ? Ok Habe ich gefunden, bekommt er nicht Eltern verdienen zu viel und wollen auch nicht mit reingezogen werden, da er ständig Schulden macht und sie diese dauernd zahlen.
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Hallo,
Also die 854 sind schon Netto,
653 Azubbi Gehalt Netto
200 Zählt der Vater und 50 die Mutter / freiwillig / Eltern sind geschieden
Bundesland ist Schleswig Holstein und der Betrag ist der Höchstbetrag für die Wohngegend, steht so auf dem Zettel vom Jobcenter / Umzug in Anmietung einer neuen Wohnung. Kaltmiete und Betriebskosten für 3 Personen.
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Hallo,
Ich bin neu hier und etwas überfordert mit der Situation meiner Tochter.
Meine Tochter ist 20 Jahre alt, hat keine Ausbildung und immer nur Wochenweise gejobbt. Daher kein eigenes Einkommen.
Ihr Freund 22 Jahre, ist in der Ausbildung (noch 6 Monate) ist allerdings schon Vater von einer Tochter, hier zahlt er soweit ich weiß keinen Unterhalt.
Nun bekommen die beiden auch ein Kind (im Januar / Februar)
Zur Zeit sind Sie obdachlos (lange Geschichte ) und wohnen in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt / im Container. Sie möchten dort natürlich raus und haben sich dann endlich mal Hilfe geholt. Folgendes wurde ausgerechnet.
2x 374 Bedarfgemeinschft= 748 , Miete Container 2 x 177 = 354, Azubi Gehalt 653+ 250 Unterhalt der Eltern, + 194 Kindergeld / Abzüglich der Freibeträge - 244
Bleiben 853 übrig.
Hat unsere Tochter also einen Bedarf von 614 (da sind 64 Mehrbedarf für werdende Mütter mit drin) und er von 551 = Einkommenrelevante Bedarfe
1165 Abzüglich Azubi + Unterhalt von 854 , Abzüglich Grundmiete 354, bleiben 311 Euro übrig. Kann das stimmen?
Nun haben die beiden noch Handy Verträge und Strom und eine Haftpflichtvericherung + NK, wir zahlen schon dauernd, da die beiden nicht mit Geld umgehen können, aber das ist nicht die Frage.
Die nächste Frage wäre, was ist wenn sie eine echte Wohnung bekommen würden, in Aussicht steht eine Wohnung für 695 Euro inkl. NK, also ohne Strom.
Den Bedarf von 748 mal zugrunde gelegt, da wären das für beide Mietkosten von 695, bleiben also 1444, abzüglich Einkommen und Unterhalt Freund 854 = 590
Ist das Korrekt.
Und mal weiter gedacht, hat das Kind auch einen Bedarf, kann es sein das da noch 240 zukommen
Kindergeld und Erziehungsgeld werden mit verrechnet, also +- 0 Korrekt
Nächste Frage,
Wenn Sie nur von seinen Gehalt Leben also von 854 und zahlen die Wohnung 695, dann darf sie doch Kindergeld 194 + Erziehungsgeld 300 behalten? Hat dann das Kind einen eigenen Anspruch oder ist es dann wieder eine Bedarfgemeinschaft wie vorher ?
Ich selbst habe noch nie Bezüge erhalten, daher muss ich so doof Fragen, wäre schön wenn ihr helfen könnt oder mir sagt wo genau ich das nachlesen kann.
Die Kinder können mir das nicht erklären und wissen scheinbar auch nicht was Ihnen zusteht oder eben auch nicht zusteht.
Vielen lieben Dank