Guten Abend zusammen,
ich habe meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Frist gesetzt mir in 7 Tagen eine noch ausstehende Arbeitsbescheinigung zu erstellen.
Da die Frist abgelaufen ist möchte ich einen Antrag auf Vorschussleistungen nach § 42 SGB I i.V.m § 42 SGB II stellen.
Meine Frage ist jetzt, ob es überhaupt möglich ist diese Leistung i.V.m § 42 SGB II zu beantragen oder der Paragraph nur bei
SGB II Leistungen greift? Den laut § 42 SGB I müsste ich ja mit mindestens einem Kalendermonat Bearbeitungszeit rechnen.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Stefan1992