Beiträge von Vortex402

    Hey danke für die Antworten :)

    Zitat

    Selbstverständlich hättest Du trotz Sanktion einen Wiederbewilligungsantrag stellen müssen, denn der ALG-II-Anspruch an sich ist ja weiter gegeben.

    Hole das also schnellstens nach.

    Wenn ich nun einen weiterbewilligungs, bzw. Neuantrag stelle, habe ich dann immernoch die Sanktionen für 3 Monate? also bis Februar?

    Hi an alle,

    ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem mit dem Jobcenter und zwar habe ich ein Bewilligungsschreiben für den Zeitraum 01.03.2018 -> 31.08.2018 also 6 Monate bekommen.


    In dieser Zeit habe ich auch meine Leistungen ganz normal erhalten, jedoch habe ich einen Termin am 15.08.2018 nicht wahrgenommen und wurde desshalb für 3 Monate, beginnend am 01.09.2018 um 100% Sanktioniert.

    Das Problem ist, dass mir das Jobcenter nun mitteilte, dass ich am 01.09.2018 keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe und nun im Dezember ebenfalls keine Leistungen bekommen habe. Es ist mir unverständlich, warum ich den Antrag hätte verlängern sollen, obwohl er in dem Sanktionsbescheid aufgehoben wurde.

    Meine Frage ist nun, wenn ich mich erneut beim Jobcenter anmelde, bekomme ich 3 Monate keine Leistungen, obwohl ich die letzten 3 schon ohne leben musste?

    LG Vortex