Beiträge von miaumiau

    zu deinen Fragen:

    Wir haben bei uns im JC eine Anmeldung bei der man die Post direkt abgegben kann. Ich habe alle meine Gehaltszettel die ich bisher bekommen habe immer direkt vom Büro aus gefaxt,gemailt und per Boten ans JC versendet. Ich habe alle Kontoauszüge mit Eingang des Gehalts immer per Mail und per Post beim JC eingereicht. In der Anmeldung wird dann gesagt, ob der Brief an die Leistungs oder an die Arbeistvermittlung gehen soll.

    Außerdem bringt mein WG-Mitbewohner jedes Schriftstück persönlich vorbei und macht jedes Mal ein Foto von sich und den Briefen im Jobcenter, damit genau festgeschrieben ist, wann der Brief einging.

    In den ersten 2 Monaten waren es jeweils ca. 900 Brutto und nach Ende des Praktikums (Vollzeit) (und Einstellung auf 450 Euro-Basis) fiel das Gehalt auf ca. 300 Euro im Durchschnitt.

    Ich habe via Bildungsgutschein eine Ausbildung angefangen. Daher hatte mein Chef nix dagegen, wann und wie viel ich für Ihn arbeite, solange ich nur für ihn arbeite während der Ausbildung.

    PS:

    Im Bezug auf "Schriftstücke" verloren gehen, das liegt ja nicht in meinem Verantwortungsbereich.

    Ich habe jetzt am 27.Dezember einen Termin zur Akteneinsicht bekommen. Dahin gehe ich auch nicht allein, und ich werde die E-Akte so durchforsten, dass am Ende hoffentlich ersichtlicher ist, wie und wann das JC was "verloren" hat. Durch meinen Boten, kann ich genau aufzeigen welches Schriftstück, Belege, etc.. an welchen Tag im JC eingegangen ist.

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

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    Grace

    Halllo ihr Lieben!

    Ich hab mal eine Anfrage zu meinem Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung!

    Folgende Fakten in Kürze:

    Habe am 02.07 ein Praktikum begonnen.

    Am 30.07. meinen Arbeitsvertrag dem JC vorbeigebracht inklusive Gehaltszettel und Kontoauszüge.

    am 07.08 und 21.08 bekomme ich jeweils zwei Änderungsbescheide die mein KG und meinen UHV mit einbeziehen als EInkommen meiner Tochter. (Bisher lief Unterhalt und Kindergeld über meinen zukünftigen EX-Mann, daher habe ich dies erst in diesem Jahr unabhängig vom zukünfrigen EX-Mann beantragt) (1. Änderungsbescheid kam wegen UHV und 2.Änderungsbescheid kam wegen KG)

    Jedoch findet sich in den Änderungsbescheiden keine Erwähnung meines Gehaltes (sie sind auch nicht vorläufig).

    Jetzt fordern Sie das Geld zurück. (Was ja auch okay ist) aber wieso dürfen die Bescheide erlassen und die geänderten Verhältnisse nicht mit einbeziehen?

    Der vorläufige Bescheid kam erst am erst am 12.09.

    Was haltet ihr davon?

    Würde mich freuen, eure Meinungen zu lesen.