Beiträge von Fred

    Ich danke Euch Für Eure Antworten.

    Ich hatte ursprünglich angenommen, dass man bei einem einmaligen Einkommen, welches höher als die Grundsicherung ist, aus dieser für einen oder mehrere Monate rausfällt, und dann wieder neu anfängt.

    Als dann der Bescheid kam, wurde ich von der Verteilung überrascht.

    Und ich hing vor allem an dem Punkt, dass die Verteilung auf mehrere Monate geschaffen wurde, um einen Nachteil zu vermeiden – und dann aus meiner Sicht ein neuer Nachteil entstand (Siehe mein zweiter Beitrag oben).

    Nun weiß ich, auch aus anderen Foren, dass bis zu zwölf Monate verteilt wird. Damit ist es für mich klarer und ich weiß womit ich künftig zu rechnen habe, falls eine einmalige Einnahme je wieder vorkommen sollte.

    Dass ich von der Solidargemeinschaft lebe, war mir bewußt. Ich wollte es immer vermeiden, aber nun da ich darauf angewiesen bin, bin ich dankbar, dass es Sozialhilfe gibt.

    Hallo,

    Vor der Änderung des § 82 galt:

    War bisher die einmalige Einnahme höher als der monatliche Leistungsanspruch, bestand rein formal für den Monat des Zuflusses keine Hilfebedürftigkeit und es entfiel damit der Leistungsanspruch.

    Dies wurde geändert um Härte zu vermeiden „…weil

    die am Ende des Monats zufließende Rente als Einkommen für den laufenden Monat anzurechnen, so dass bei Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs keine oder nur geringfügige Sozialhilfeleistungen erbracht werden konnten.

    Daraufhin wurde die Verteilung von Einmaleinkommen auf sechs Monate eingeführt, was nun dazu führt, das auch höhere Einmaleinkommen voll angerechnet werden. Dies ist die „Härte“ oder der Nachteil.

    Einerseits würde im Monat des Einmaleinkommens formal die Hilfsbedürftigkeit entfallen, andererseits bleibt sie bestehen und der Betrag wird voll angerechnet. Das ist doch rechtlich unklar.

    Gruß Fred

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    Grace

    Hallo zusammen,

    ich erhalte Grundsicherung aus SGB XII.

    Aus einer Sterbegeldversicherung hatte ich nach Abzug der Bestattungskosten ein Einmaliges Einkommen von 2500 €. Ich hatte angenommen (gehofft), dass ich im Monat des Zuflusses nicht mehr hilfsbedürftig bin und den Betrag behalten dürfte.

    Im Folgemonat würde dann die Differenz zur erhaltenen Grundsicherung, also ca. 1500 €, zum Vermögen gerechnet werden.

    Das Sozialamt hat nun dieses Einkommen auf sechs Monate verteilt gemäß § 82 Abs. 7 SGBXII voll angerechnet.

    Laut Haufe.de wurde die Verteilung von Einmaleinkommen auf mehrere Monate jedoch eingeführt, um Härten zu vermeiden, die durch verspätete Einnahmen entstehen würden. Hier entsteht jedoch eine Härte durch die Anrechnung von Einnahmen.

    Begriff des Einkommens - Einmalige Einnahmen - Haufe.de

    Was ist denn die rechtliche Grundlage für die Verteilung einer einmaligen höheren Einnahme, denn eigentlich liegt die Hilfsbedürftigkeit im Monat der Einnahme nicht mehr vor?

    Link-Korrektur

    Grace