Beiträge von DuckDuck

    Hallo,

    welchen Sinn sollte das machen?

    Du hast dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB. einen Anspruch auf ALG II sehe ih nach den bisherigen Angaben nicht mal ansatzweise.

    Gruß!

    Bitte entschuldige, ich habe die Situation unzureichend beschrieben.

    Ich befinde mich aktuell noch in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern und kann die Umzugs- und Ausstattungskosten und die Mietkaution für eine Wohnung daher auch nicht selber aufbringen. Zusätzlich dazu muss ich die Wohnung einen Monat vor Ausbildungsbeginn beziehen und benötige bis zur ersten Vergütungsauszahlung noch Leistungen.

    Hallo Leute,

    ich werde im Sommer wegen einer Ausbildung in eine andere Wtadt ziehen müssen. Eine Wohnung habe ich auch schon gefunden und voller Euphorie den Mietvertrag unterschrieben, ohne vorher das zuständige Jobcenter zu fragen. Allerdings habe ich noch eine Blanko-Kopie des Mietvertrags ohne Unterschriften, meine Frage wäre also, ob ich den leeren Vertrag dem Jobcenter vorlegen sollte?

    Die Wohnung liegt übrigens vollständig im angemessenen Rahmen.