Hallo,
welchen Sinn sollte das machen?
Du hast dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB. einen Anspruch auf ALG II sehe ih nach den bisherigen Angaben nicht mal ansatzweise.
Gruß!
Bitte entschuldige, ich habe die Situation unzureichend beschrieben.
Ich befinde mich aktuell noch in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern und kann die Umzugs- und Ausstattungskosten und die Mietkaution für eine Wohnung daher auch nicht selber aufbringen. Zusätzlich dazu muss ich die Wohnung einen Monat vor Ausbildungsbeginn beziehen und benötige bis zur ersten Vergütungsauszahlung noch Leistungen.