Also spielt es keine Rolle das dieses "Einkommen" im Januar gefehlt hat und es auch im März nicht zur Verfügung stand ?
"Mit dem nachgewiesenen Einkommen waren sind sie nicht in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig"
Es war doch hilfebedürftig !? Er hatte ja fest mit der Nachzahlung gerechnet als er sich das Geld geliehen hat.
Die einzige Lösung um im März nicht hilfebedürftig zu sein wäre ja gewesen das geliehene Geld einfach nicht zurück zu zahlen!?
Von was hätte er denn im Januar leben sollen ? Man verlässt sich doch in so einer Situation darauf, dass man die Nachzahlung irgendwann bekommt (und in so einem Fall gemachte Schulden zurückzahlen kann) und niemand bereitet einen darauf vor dass diese Nachzahlung einfach von einer anderen Stelle zurück gefordet werden kann. Ich mein die vom ALG1 wussten das ja bestimmt, die hätten ja auch mal sagen können: Vorsicht die Nachzahlung die sie von uns dann bekommen wird wahrscheinlich vom ALG2 angerechnet. Dann hätte man das zumindest gewusst und sich darauf einstellen können, dass durch die Situation einer Nachzahlung und Übergang zum ALG2 ein Monat Leistungen fehlen.
Ihr habt da mehr Erfahrung mit den Rechten und Pflichten also danke für die Antworten!
Nur aus reiner Neugier spiel ja keine Rolle aber findet ihr das eine faire Regelung ?
Bin ich völlig daneben, dass ich das nicht okay finde?
Liebe Grüße