Ja, aber wenn man sich das dazugehörige Gesetz durchliest, kann man nicht davon ausgehen, dass der Eine für den Anderen einstehen will.
Schon alleine Wirtschaftlich wäre es mir nicht möglich.
Immerhin wirtschaften wir getrennt, und wollen das auch nicht ändern.
Es handelt sich ja um eine "Lebensabschnittsgefährtin", nicht um eine Eheähnliche Gemeinschaft.
Wir sind beide eben erst geschieden.
Dass das Amt natürlich gerne davon ausgeht, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, ist klar.
Ich bin aber nicht bedürftig.
Und für die Bedürftigkeit meiner Freundin und der Kinder, bin ich nicht verantwortlich.
Wovon das Amt ausgeht, und wie die Realität aussieht, sind zwei Paar Schuhe.
Was mir fehlt, sind die genauen Regeln, was zu tun ist um nicht als Bedarfsgemeinschaft zu zählen.
PS: Und das Probejahr gibt es sehr wohl.
Das haben wir jetzt beendet und es wurde auch so akzeptiert.
PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht
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Grace