Hallo Corinna, danke für deine Antwort. Du hast vollkommen recht, wenn du den Sachverhalt so schilderst und ich glaube, mann kann die ausgefallenen Veranstaltungen nur nachvollziehen, wenn man sich ein wenig in dieser Branche auskennt. Es ist vollkommen üblich auf einer Musiker - Website unter anderem ein Button mit anstehenden "Terminen" zu haben. Dort sind alle von uns geplanten Veranstaltungen gelistet. Ob die Veranstaltung dann stattgefunden hat, wird im Nachhinein natürlich nicht vermerkt. Wir haben sogar für einige der ausgefallenen Veranstaltungen Banner, Flyer, Plakate anfertigen lassen, denn jede geplante Veranstaltung muss irgendwo erscheinen und beworben werden.
Und ich habe auch nicht behauptet, dass wir die Forderungen verweigern wollen, haben wir doch als Freiberufler mit 5 Kindern weder Zeit noch Nerv für langwierige Verhandlungen. Ich bin lediglich erstaunt, wie schnell man doch in "Verruf" geraten kann, obwohl der Mitwirkungspflicht immer und ständig nachgekommen etc. Ich habe lediglich gesagt, dass die Offenbarung der Bedürftigkeit sicherlich nicht zu mehr Engagements führen wird, evtl. die Veranstalter sogar verärgert.
Hinzu kommt evtl. noch das Recht auf Datenschutz der Geschäftspartner? Zum Glück haben wir mit den Veranstaltern ein sehr gutes Verhältnis, deshalb ja auch die Arbeit per mündlichem Vertrag. Es ist daher theoretisch kein Problem, diese Stempel und Unterschriften zu bekommen - mal abgesehen von meinem/ unseren persönlichen Unbehagen. Auch könnte ich um die Anfertigung eines Vertrages bitten, aber es stellt sich mir dennoch die Frage, ab wann ein Übermaß an Forderungen seitens des JC erreicht ist. Auch hat mich die Recherche im Internet seitens des SB betroffen gemacht.
Wenn ich etwas verbergen will, stelle ich es doch nicht ins Internet!? Die "Schwarzarbeit" bezieht sich auf ein, von uns buchhalterisch angeblich nicht korrekt geführtes Kassenbuch, was dann also Unterschlagungen zulassen könnte. Daraufhin hatte ich geantwortet, dass ich leider keine buchhalterische Ausbildung besitze, das Kassenbuch von Kleinunternehmern meines Wissens nach jedoch nur bei überwiegend Bareinahmen/ Barausgaben zu führen ist, ich aber dennoch dieses Buch auf Aufforderung des JC nach bestem Gewissen führe oder um neuerliche Anleitung bitte.
Wir sind hier selbst Veranstalter eines kleinen Theaters, das sich in den Räumlichkeiten eines Restaurants befindet und der Ticketverkauf läuft eben wegen jenes Dinnerangebotes durch das Restaurant nur über Vorkasse, d.h. Überweisung und ist damit transparent. Das habe ich dargelegt, woraufhin der SB auf die Idee kam, es könnten ja auch noch vom Restaurant Tickets verkauft werden (der Ticketpreis war ihnen plötzlich auch bekannt). Nun soll das Restaurant mit Stempel und Unterschrift bestätigen, keine Tickets verkauft zu haben. Gut, auch das würde der Geschäftsführer sicherlich machen.
Aber geht es hier nicht auch ein wenig ums Prinzip? Wir haben nichts zu verbergen, bekommen mit 5 Kindern lediglich 50 bis 100 € im Monat, erwirtschaften den Rest selbst. Auf die Bescheide sind wir dennoch angewiesen wegen der Ermäßigungen für die Kinder (Schulessen, Hort, Semestergebühren, Fahrtkosten) sowie der Krankenkassenbeiträge.
Ich hoffe, ein wenig mehr Einblick in die Situation gewährt zu haben, bin dankbar über jede Sichtweise, da die eigene leider nur schwer von Emotionen zu trennen ist.
Lesbarkeit des Beitrags verbessert. Bitte auf Absätze im Text achten!
Grace