Hallo Corinna,
vielen Dank für deine Antwort. Wir vereinbarten vertraglich eine Tilgung mit Endfälligkeit nach 24 Monaten. Also im Klartext: im September 2016 gab ich ihr die 1575,00 Euro und vereinbarte mit ihr eine Rückzahlung in einer Summe 24 Monate danach also im September 2018. Meine Mutter hatte keine Kenntnis von meinem Hartz IV Antrag im Januar 2017. Das steht auch nicht im Zusammenhang. Da das Darlehn 4 Monate vor meinen Hartz IV Antrag zustande kam handelt es sich um "altes" Vermögen aus dem Jahre 2016. Meine Mutter hat sich nur an die Vereinbarung gehalten und pünktlich überwiesen. Nun stellt sich die Frage ob es richtig ist (ich vermute das Jobcenter wird dies versuchen) diese Zahlung als Einkommen zu bewerten oder als Rückfluss alten Vermögens das vor der Antragstellung im Jahr 2017 vorhanden war. Ich hoffe mich verständlich gemacht zu haben.
Andrea