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Beiträge von Manuel1997
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Hallo,
Naja - ich weiß zwar nicht, woher Du dieses Wissen hast, aber sei es drum. Hast Du Dich wegen Deiner Probleme in ärztlicher Behandlung begeben?
Gruß!
Noch nicht. Da ich mich furchtbar davor schäme! Der Arzt wird mich vermutlich blöd anschauen, oder sich sogar lustig machen, wenn ich dem Erzähle das ich Angst vor Menschen habe. Ich glaube nicht das ich Staatliche Hilfe bekommen werde. Deshalb muss ich bestimmt bald Obdachlos werden.
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Selbst wenn deine Eltern dich rausschmeissen würden, könnte eine Unterhaltspflicht bestehen. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr.
Ab wann sind meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig für mich? Wenn ich 25 Jahre bin?
Was machst Du aktuell überhaupt?
Studium scheint es nicht zu sein, ebenso wenig Lehre, Arbeitssuche wird auch nicht erwähnt, bei chronischer Erkrankung/Schwerbehinderung könnte man prüfen, ob man die Voraussetzungen hat oder schaffen kann, dass über das 23. Lebensjahr hinaus versichert wird.
Falls Du arbeitsfähig bist: Ein 451+ Euro Job (= sozialversicherungspflichtiger Job) reicht um die Krankenversicherung zu bekommen und gleichzeitig Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn Du frei wohnen darfst.
Wenn Du akruell untätig sein solltest, weil Du langfristig keinen Job gefunden hast: Ein Freiwilliges Soziales Jahr kannst Du jederzeit machen - da gehört "Taschengeld" und Krankenversicherung dazu.Ich habe das Problem das ich fürchterliche Angst habe unter Menschen zu sein. Das ist so schlimm das mir allein beim Denken daran schlecht wird. Ich musste deshalb schon die Berufsschule und ein Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme abbrechen. Das nimmt leider niemand ernst, ständig sagen mir die Menschen. "Du wirst dich daran gewöhnen müssen." oder "Du musst dich deiner Angst stellen". Bei mir ist das aber nicht so einfach es ist extrem schlimm weshalb ich kaum das Haus verlasse und nie Freunde gehabt habe. Aber sowas ist ja in Deutschland kein Anerkanntes Krankheit. Man hat ja bei jedem Job mit Menschen zu tuhen. Deshalb bleibt mir keine andere Wahl als Hartz 4 zu beantragen.
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Grace
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Ob ein Anspruch auf ALG II besteht, liegt an dem Einkommen deiner Eltern, sowie Nebenkosten, Heizkosten und evtl. fälligen Darlehenszinsen für das Haus.
Allerdings sehe ich in deinem Fall eher eine Unterhaltspflicht deiner Eltern.
Oje, meine Mutter bezieht Erwerbsminderungsrente seit 1 Jahr. Mein Vater arbeitet und hat ein Einkommen von ca. 2.500€ Brutto aber mein Vater hat Schulden wegen dem Haus als er es erworben hatte.
Ich verstehe das mit dem Unterhaltspflicht von meinem Eltern nicht. Ich bin doch nicht u. 18 Jahre. Die könnten mich doch einfach raus schmeißen. Sagen wir mal mir steht kein Anspruch auf Hartz 4. Was ist dann mit meiner Krankenversicherung? Mache ich dann Schulden? Da ich kein Cent habe kann ich auch meine Krankenversicherung nicht selber zahlen. Egal wie niedrig es fallen würde. Kann ich wegen den Pflichtbeiträgen zum Sozialamt?
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Du und Deine Eltern bilden gem. § 7 Abs. 3 SGB II eine Bedarfsgemeinschaft. Somit kann der Antrag nur zusammen mit deinen Eltern gestellt werden.
Selbst wenn du einen Antrag erhalten solltest, musst du deine Eltern mit aufführen, da es ansonsten Sozialbetrug wäre. Wenn du den Antrag ordnungsgemäß ausfüllst und abgibst, würden fehlende Dokumente der Eltern angefordert werden.
Ok Danke für die erneute Antwort. Würde mir überhaupt ALG2 zustehen wenn ich mit meinem Eltern in ein BG lebe? Ich wohne ja nur da. Ansonsten werde ich überhaupt nicht unterstützt. Ich benutze nur ein Zimmer in diesem Haus. Was kannst du da aus Erfahrung sagen? Meinst du mir wird ein geringer Hartz 4 Beitrag zugestanden?
Allein wegen der Sache mit der Krankenkasse ab 23 J. ist das sehr wichtig für mich das ich in Irgendeiner weise Unterstützung erhalte oder ich werde in Schulden ertrinken.
Ich wäre auf eine Antwort sehr dankbar. Da es unheimlich wichtig für mich ist. Danke
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Hallo und Herzlich Willkommen im Forum
Da du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, müsstest du den Antrag zusammen mit deinen Eltern stellen.
Die Familienversicherung würde sich verlängern, wenn du eine Ausbildung oder Studium beginnst.
Was hast du denn bisher gemacht? Schulisch, beruflich etc. ?
Danke für deine Antwort.
Warum darf ich das Antrag nicht alleine Stellen? Meine Eltern müssen sich doch nicht mehr um mich kümmern.
Ich hatte mal eine Ausbildung gehabt, doch der Betrieb war nach kurzer Zeit Pleite und seit dem habe ich nichts mehr. Ich bin Ausbildungssuchend gemeldet aber passiert ist nichts. Ich muss so langsam den Antrag auf ALG 2 stellen damit ich noch eine Bestätigung erhalte bevor ich 23 werde. Die geben mir doch ein Formular welche ich ausfüllen muss oder? Was genau muss ich erwähnen damit ich die volle Unterstützung erhalte?
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Ich werde nächstes Jahr im Februar 23 und bin somit nicht mehr kostenlos bei den Eltern Familienversichert. Da ich überhaupt kein Einkommen habe und es in Deutschland pflicht ist, Krankenversichert zu sein, habe ich nun keine andere Wahl, als im Jobcenter ein Antrag auf ALG 2 zu stellen. Das müsste ich schon jetzt machen, da es ja einige Monate dauern wird bis ich (wenn überhaupt) eine Bestätigung erhalte.
Mein Problem ist, dass ich noch im Haus meiner Eltern lebe.
Meine Eltern werden mich aber definitiv nicht mehr unterstüzen wenn sie für meine Krankenversicherung aufkommen müssen. Was ich auch selbstverständlich sehr gut nachvollziehen kann. Der Jobcenter wird mir jetzt sicher keinen Anspruch auf ALG 2 gewähren, da ich ja noch im Haus meiner Eltern lebe. Das Haus gehört meinen Eltern es ist also nicht auf Miete. Ich würde auf alle meine persönlichen kosten selber aufkommen. Ich würde ein Teil des Strom, Heizung und Wasserkosten übernehmen. Selbst für das Zimmer welches ich benutze, würde ich eine Miete an meine Eltern zahlen wenn ich ALG 2 beziehen würde, aber das muss ja erst genehmigt werden. Der Jobcenter wird sicher denken: "Der wohnte schon immer da also kann der sicher auch im Zukunft da weiter leben und deshalb bekommt er keine Unterstüzung!"
Meine Eltern sind ja aber nicht dazu verpflichtet sich für Ihr 23 Jähriges Sohn (noch 22) zu sorgen. Doch wie kann ich es vermeiden das der Jobcenter denkt ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft oder ähnliches? Wie gesagt meine Eltern werden mich mit 23 nicht mehr unterstüzen. Ich dürfte nur zuhause leben, wenn ich auch für mein Aufenthalt selber aufkommen würde. Was muss ich im Antrag diesbezüglich beachten? Ich müsste ja den Vollen Regelsatz erhalten wenn ich auf alle meine Kosten selber aufkommen müsste.
Ich hoffe irgendjemand kann mir in dieser Lage helfen. Ich schäme mich dafür aber ich habe zurzeit keine andere Wahl.