Beiträge von gotoxy1986

    Ich habe heute Morgen dort angerufen, ein sehr netter Mensch ging ran. Mit dem habe ich einige Fragen klären können, zum Ablauf. Leider habe ich das nicht ganz verstanden. Ich habe gefragt, kann man den Antrag auch auf ein zukünftiges Datum stellen und er bejahte das. Also, entschied ich mich zum 1.5 zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulation ist bei mir endgültig.

    Mit welchem Recht - ohne auch nur mal ansatzweise mit den Sachbearbeitern zu reden, die für Deinen Antrag zuständig sind? Und warum reicht es nur für einen Telefonanruf bei einer für Dich sehr wichtigen Frage? Wenn ich in einer solchen finanziellen Notlage sein, wie Du sie hier beschrieben hast, würde ich Punkt 8 Uhr vor dem Amt stehen - und nicht telefonieren.

    Das ist was ich nicht verstehe und falsch verstanden habe, warum kann ich nicht morgen um 8 Uhr mit all meinen Unterlagen einen Hartz4-Antrag zum 1.5 stellen? Warum benötige ich erst einen Anruf, der mir erst einen Termin gibt um dann nochmals einen Termin zu bekommen um die Sachen abzugeben.

    Du hast bisher offensichtlich nur einen einzigen Anruf durchgeführt (bei dem man dann bei irgendeiner Hotline landet, deren Mitarbeiter oftmals kaum wissen, wovon sie reden) und bist nicht direkt im örtlichen Jobcenter vorstellig geworden. Und erlaubst Dir dennoch irgendwelche Schlußfolgerungen a la

    Nein, einen heute morgen, Zwei nach der Exmatrikulation, da das hiesige Arbeitsamt nicht auf hatte. Würdet ihr also empfehlen da jetzt mit meinen Unterlagen hin zu gehen?

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    Grace

    Vielen dank, der Versuch ist bereits geschen, aber das Amt bei mir scheint es hinauszuziehen.

    Ich hab angerufen, dass ich die Unterlagen vorbeibringen möchte, aber die wollen nicht, dass ich einfach so vorbeischneie, Die müssen mir erstmal ein Termin per Post schicken, wo ich dann lediglich Exmatrikulation und Personalausweiß mitbringen soll. Auf meiner Nachfrage hin, wann denn nun dieser Termin sei, gab es halt nur eine verallgemeinernde Antwort, wie halt die Arbeitslisten seien.

    Ist das rechtens?

    Das Studentenheim ist sehr unkulant, der Mitarbeiter hat kein Interesse an meiner Notsituation gezeigt.

    Ich habe zum 1.5 exmatrikuliert, damit ich noch einen Monat mehr Zeit habe eine Wohnung zu finden, bzw. der Antrag dann pünktlich zum 1.5 stehen könnte.

    Warum reicht die Einsicht nicht aus, dass man sein Studium nicht schafft zum Studienabbruch?
    Das zusätlich die Finanzierungsmöglichkeiten weggenommen wurden, macht die Sache nur noch prekärer für mich.


    Weil sie mir noch nicht diagontiziert ist, und ich nicht scharf auf so ein "Aushängeschild" bin. Meine Pläne sind eine anständige Ausbildung zu finden. Aber es wäre auch okay ein Mindestlohnjob mit 40h anzunehmen. Wenn halt die Arbeitsbedinungen stimmen (Gewährung meiner eig. gesetzlichen Arbeitnehmerrechte).


    Zitat von KfW
    Eine Antragstellung mit einem Fachsemester größer als 10 ist nicht möglich.

    Ich bin schon im 18. Fachsemester. Der Grund liegt darin, dass ich Mist gebaut habe und raus geworfen wurde aus meinem Elternhaus. Nach 1-monatiger Obdachlosigkeit kam ich in diesem Studentenheim. Ich war erst mal guter Dinge, dann kam die große Depression, weil ich mein Studium nicht hinkrieg, aber es nicht aufgeben wollte, weil ich ja schon so lange dran bin. Aber jetzt nach 18 Fachsemestern und einem bescheidenen Arbeitgeber stelle ich mir die Frage, habe ich denn nicht was besseres verdient.

    Wie lange soll ich mich denn minijoben, denn das Studium werde ich nicht erfolgreich abschließen können?

    Und warum muss ich hier überhaupt rechtfertigen. Ich bin im Studium gescheitert, und das stand eig. schon nach meinem rauswurf klar, wollte ich aber nur nicht wahrhaben,

    PS hingefügt und einen Satz gelöscht

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    Grace

    Hallo,

    naja - eher eine Ausrede. Es hindert Dich keiner daran, z.B. einen Bildungs- oder Studienkredit aufzunehmen. Auch ein studentischer Nebenjob ist Dir zumutbar. Von daher sehe ich dieses "Argument" als vorgeschoben an.

    Was für eine "aktuelle" Wohnung? Du meinst das Studentenwohnheim?

    Gruß!

    Zitat von Studienkredit.de

    Altersbeschränkungen sind zu beachten

    zum Teil werden Leistungsnachweise verlangt

    Ich bin 32 und habe seit 2 Jahren keine Prüfung mehr bestanden.

    Studentischer Nebenjob, warum nicht, bis ans Lebensende in Nebenjobs schufften und mit der differenz von 850-550 leben. Hört sich zumutbar an. Vorallem, die gibt es ja auch wie Sand am Meer

    Hi Leute,

    Ich hab folgendes Problem, ich bin eine Abrufkraft, die von ihrem AG nicht mehr eingesetzt wird, weil ich meine Arbeitnehmerrechte ggü. AG durchsetzen wollte mittels Gewerkschaft. Mein AG denkt sich, wenn er mich nicht arbeiten lässt, braucht er mich auch nicht zu bezahlen. Das Gleiche gilt allerdings auch für Krankheit und Urlaub. Es handelte sich um ein nicht-arbeitslosenversicherungsplichtiges Werkstudentenverhältnis. KK darf ich in voller Höhe selbst bezahlen. Das sind fast 200 Euro im Monat. Nach Vorlage der Exmatriklation müsste sich das Arbeitsverhältniss automatisch kündigen.

    Ich bin Student und lebe in einem Studentenwohnheim, dass ich bald nicht mehr finanzieren kann. Es sind 325 Euro Miete und alles inklusive und unaufgeschlüsselt. Meine Kündigungsfrist nach der Exmatrikulation: Nur 2 Monate. Ich bin nach wie vor erfolglos bei der Wohnungssuche. Wie kann ich meine Chancen auf dem Wohnungsmarkt erhöhen?

    Jetzt zu meinen eig. Anliegen: was benötige ich alles damit das Jobcenter mir HartzIV und eine Mietkostenübernahme der aktuellen Wohnung gewährt? Auf welche Problematik könnte ich mich schon mal vorbereiten? Wie lange dauert mein Antrag und wie kann ich ihn beschleunigen? Wer bezahlt die Kaution und event. eine Doppelmiete (ich glaube aber, dass ich obdachlos für 1-2 Monate werde)? Ich hab keinerlei finanzielle Mittel.

    Ich möchte Arbeitslosengeld 1/2 bekommen um weiterhin überleben zu können, meine jetzige Tätigkeit werde ich aufgeben müssen, weil ich in rechtlichen Stretigkeiten mit meinen Arbeitgeber stecke und diesen Beruf auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Mehrere Besuche und Anrufe beim Arbeitsamt ergaben immer andere Aussagen. Jedoch kristallisierte sich heraus, dass ich als Student kein HArtz4 bekomme und als jemand der nicht über 20h/w auch nicht arbeitslosenversicherungspflichtig war und somit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat.

    Ich würde jedoch auch mein Studentenstatus ohne zu zögern aufgeben, da ich nur noch studiere um in einem Studentenwohnheim Unterkunft finden zu können, ich habe schon mehrmals nach neuen Wohnungen geschaut, aber habe jedoch nie was gefunden. Ich denke, ich verdiene den Vermietern halt zu wenig. Ich bin zudem auch sehr anspruchslos, Hauptsache besser als Studentenheim.

    Zur Zeit bin ich auch auf der Suche nach Ausbildungen, da ich sonst nicht genügend qualifiziert wäre.

    PS:

    Jedoch wurde mir immer gesagt, beim Arbeitslosengeld 1 Anspruch, dass ich sozialversicherungspflichtig sein müsse, und das bin ich, ich zahl die Rentenversicherung und die Krankenkasse. Ich bezahl halt nur nicht die Arbeitlosenversicherung, weil das mit einem Job mit knapp unter 20h/w so ist, ich darf nicht mehr arbeiten, wenn ich den Studentenstatus gezwungener Weise nicht aufgeben möchte.

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

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    Grace