Beiträge von Unkm89
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Ich bräuchte erstmal eine Wohnung dann eine Arbeit, denn bei Arbeit aber ohne eine Bleibe müsste ich mir ein teures Hotel leisten, da ich nicht quer durch Deutschland jeden Tag reisen könnte, um zur Arbeit zu kommen, oder wie sollte man das sonst machen? Und eine Wohnung suchen kann sehr zeitaufwendig sein. Ist man während der Zeit die ganze Zeit auf Arbeit, ist das auch weniger effektiv eine Wohnung zu finden, als wenn man seine gesamte Zeit aufwendet für Wohnungsbesichtigungen bei der Wohnungslage in Deutschland.
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Ich nehme allerdings an, dass die Wohngemeinschaftsmietdauer befristet sein müsste, weil dann das zuständige Jobcenter bei einer neuen Wohnung nur die Kosten der Unterkunft und Heizung nur in bisheriger Höhe bewilligen würde, also das, was dann bisher die WG monatlich kostete, richtig? Das wäre im Fall erheblich weniger, da WG's meist ja weniger kosten als Wohnungen.
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Hallo!
ich, alleinstehend, ALG 2 Empfänger habe vor in eine andere Stadt im anderen Bundesland zu ziehen. Mein Plan wäre zuerst befristet in eine WG zu ziehen, und ggf. bei Jobfindung auch dort zu arbeiten, um von dann aus dann intensiv nach einer eigenen Wohnung zu schauen (Die Wohnungssuche wäre jedoch wohl effektiver, wenn ich nicht vollzeit an die Arbeitsstelle gebunden bin). Wie verhält sich das ganze mit der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung seitens des dann zuständigen Jobcenter? Bekomme ich diese für die WG und anschließend für die neue Wohnung, vorausgesetzt natürlich, dass sie den örtlichen finanziellen Rahmenbedingungen des Jobcenters entspricht?
Danke -
Vielen Dank für deine Antwort.
Im Arbeitsvertrag festgehalten ist eine Jahresarbeitszeit von 360 Stunden. Demnach könnte der Arbeitgeber durchaus in Monaten, wo es z.B. keine Aufträge gibt nicht auszahlen, müsste aber sicherstellen, dass innerhalb des Jahres 360 Stunden Arbeit verfügbar sind, bzw. sie im Falle wenn nicht, dennoch auszahlen, oder? -
Hallo,
ich bin alleinstehender ALG 2 Empfänger und habe einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) bei einer Zeitarbeitsfirma für drei Monate Befristung geschlossen, wo ich auf Abruf eingesetzt werden soll. Es kann allerdings sein, dass die Auftragslage schlecht ist, da sie variieren soll, und ich somit nicht auf die 450 € im Monat komme, sondern erheblich weniger. Ich war davon ausgegangen, dass das Jobcenter nach Einreichung der Verdienstabrechnung jeden Monat den Bedarf neu ermittelt und dann eine Nachzahlung vornimmt. Um sicher zu gehen, telefonierte ich diesbezüglich mit der Sachbearbeiterin. Sie sagte mir (sinngemäß, soweit ich mich richtig erinnere), dass per vorläufigen Bewilligungsbescheid für die drei Monate befristete Arbeit ein festes Einkommen angesetzt wird, das ich erwartungsgemäß bekomme werde, und erst nach den drei Monaten die endgültige Neuberechnung samt Nachzahlung/Rückerstattung erfolgt. Sie sagte auch noch, das sie auf Grund Corona in der Zeit keine "Spitzabrechnungen" machen darf. Ist dies so richtig? Denn wenn ich mal in einem Monat z.B. nur 100€ verdiene, falle ich doch sofort unter das ALG 2 Minimum und bekäme finanzielle Probleme, und das im schlimmsten Fall über die drei Monate hinweg. Wie geht man am besten vor?
Danke -
Nein, ist kein Vertragsbestandteil, da nicht im Vertrag mit aufgeführt.
Die Dame von Jobcenter sagte mir aber, dass eine schriftliche Bestätigung über ein Mietkautionskonto genügen würde.
Diese hat die Hausverwaltung auch per Fax abgesendet, jedoch aber, dass es sich um ein Sparbuch handelt, dass ja sowas wie ein Mietkautionskonto ist.
Da es ja auf Sparbücher ebenfalls Zinsen gibt, müsste dies ja klappen, sodass es vielleicht schon nächste Woche eine Zusage für die Kaution geben kann. -
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Hallo zusammen,
zum 01.04.19 miete ich eine Wohnung an. Die Umzugskosten und Miete wurden vom Jobcenter schriftlich bewilligt.
Der Mietvertrag ist unterschrieben. Es fehlt noch für die Schlüsselübergabe und die Meldebestätigung die Kaution,
sowie noch 120,-€ "Vertragsgebühr". Wird diese auch auf Antrag übernommen?
Ich hatte beim Jobcenter einen Antrag auf ein Darlehen für die Mietkaution gestellt.
Mir sagte man dort, dass die Kaution auf ein sog. Mietkautionskonto gehen muss,
sowie dies auch so im Mietvertrag angegeben sein muss, damit eine bewilligung erfolgt.
Die Vermietung sagte mir allerdings, dass sie die Mieten sowie die Kaution an die Eigentümer auszahlt.
Diese nutzen ein Sparbuch wo die Mietkaution draufgeht, ein extra Mietkautionskonto gibt es nicht.Ich finde das etwas ungewöhnlich - warum sollte der Mieter, speziell der Vermieter nun dann extra ein solchen Konto einrichten müssen?
Wenn ein solches Konto nicht vorhanden ist und somit keine Kaution bewilligt werden kann / wird, droht ja ansonsten Wohnungslosigkeit!
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Genügt denn ersatzweise ein Sparbuch?
Danke