Beiträge von RainbowPhoenix

    Hallo Corinna,

    Danke für die Antworten!

    Und unverschämt kurz ist es für mich schon, da ich freiwillige und private Pflichten übernommen habe. Erwerbslos zu sein, heißt nicht automatisch, arbeitslos zu sein!

    Hallo Grace, danke für's Willkomen :)

    Ja, ich habe eine unterschriebene EGV, aber darin wird mit keiner Silbe irgendeine Maßnahme oder auch nur etwas sinngemäß ähnliches erwähnt.

    Und wie ich ichzwischen erfahre habe, scheint die Aufforderung zur Teilnahme nicht zwingend zu sein, da ich zusammen mit dem Brief keine Rechtsfolgebelehrung (oder wie das heißt) bekommen habe. (?)

    Liebe Grüße an alle,

    Rainbow

    Hallo,

    Nachdem ich erst vor 4 Wochen eine sinnlose 4-wöchige Maßnahme beendet habe, erfuhr ich gestern bei einer Informationsveranstaltung im Jobcenter, daß ich direkt am Montag in einer Woche schon wieder eine Maßnahme beginnen soll, diesmal eine von 13 Wochen Dauer.

    Dagegen habe ich Widerspruch eingegt. Da die Aufforderung so unverschämt kurz vor Maßnahmebeginn erfolgte (wohl mit Absicht), reicht dem Jobcenter die Zeit wahrscheinlich nicht, meinen Widerspruch zu bearbeiten. Muß ich darum am Montag in einer Woche zur Maßnahme erscheinen oder nicht? Und kann mir wegen des Widerspruchs etwas passieren, z.B. eine Leistungskürzung?

    Außerdem habe ich gelesen, daß eine Maßnahme die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten darf, ist diese mit 13 Wochen Dauer dann überhaupt zulässig?

    Vielen
    Dank vorab für eine rasche Antwort!