Vermögen ist Vermögen. Egal wodurch man es erwirtschaftet hat.
Beiträge von LiaMaria
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Du bekommst keine Aufstockung, obwohl du nur Mindestlohn beziehst?
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Wie alt bist du denn? Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet bis du 25 Jahre alt bist oder aber deine Ausbildung beendet hast. Daher möchte das JC wissen, seit wann dich deine Eltern unterstützt haben.
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Wobei man heutzutage auf fast jede Frage eine Antwort bei Mr. Google findet. Ich finde es immer erstaunlich (hier soll sich jetzt bitte keiner angesprochen fühlen), dass die jungen Menschen mit Internet & Co. aufwachsen. Wenn sie aber mal was raussuchen sollen, was nix mit Fun und Sport zu tun hat, dann klappt das nicht. Habe ich im Verwandten- und Freundeskreis ganz oft. Der oder die muss da und da hin, kannst du uns bitte mal die Verbindung mit den Öffis raussuchen. Hallo.... Selbst suchen bitte. Aber hier gibt es ja Foren, in denen man auf seine Fragen oft auch die richtigen Antworten bekommt. Das finde ich toll.
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Konnte dein Freund den Termin wegen einer Augen-OP nicht wahrnehmen oder du? Wenn du die Augen-OP hattest, hätte dein Freund zu dem Termin hingehen müssen. Er kann schlecht lesen oder schreiben. Aber zuhören kann er. Legasthenie heißt ja auch nicht, dass er Analphabet ist. Ich habe eine Kollegin, die ist auch Legasthenikerin. Wir arbeiten aber beide im ÖD (nicht beim JC).
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Ich wundere mich schon sehr über deinen Hausarzt, der dir einfach nur Schmerzmittel verschreibt. Ich habe Probleme mit dem Rücken, die auch nicht zu beheben sind. Trotzdem bekomme ich nicht nur Schmerzmittel, sondern mein Orthopäde verschreibt Krankengymnastik und alle 3 Jahre mache ich eine ambulante Reha, damit es nicht schlimmer wird. Besser wird es nicht. Aber nur Schmerzmittel können ja nicht die Lösung sein.
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Allein an deiner Rechtschreibung sieht man schon, wie du dich aufregst. Aber alles Aufregen hilft nicht. Das JC ist im Recht.
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Hast du mit deiner Mutter eine schriftliche Darlehensvereinbarung über die Summe, die dir deine Mutter bis zum Erhalt des Bürgergeldes leiht? Nur damit kannst du dem JC klar machen, dass das nur ein Darlehen ist und keine Unterstützung. Das Einkommen und Vermögen deiner Mutter geht dem JC nichts an. Du bist über 25 Jahre alt und damit deine eigene BG. So wie du es oben schilderst, sieht es für das JC aus, als wenn dich deine Mutter unterstützt bis du eine Arbeit gefunden hast.
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Ich verstehe es einfach nicht. Auch ich bin gesundheitlich (diverse Bandscheibenvorfälle) angeschlagen. Trotzdem gehe ich lieber arbeiten, als vom JC abhängig zu sein. Nur, weil du jetzt einmal Geld zurückzahlen musst. Da kann das JC nichts für. Das ist das Gesetz.
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Warum empfindest du das als Strafe. Sei doch stolz, dass du dein Leben fast alleine meistern kannst. Sozialleistungen sind dafür da, dass man nicht verhungern muss und ein Dach über dem Kopf hat. Je mehr man verdient und selber dafür sorgen kann, desto weniger Sozialleistungen muss man in Anspruch nehmen.
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Es gilt das Zuflussprinzip. D. h. in dem Monat, wo dir das Geld zugeflossen ist, wird es angerechnet. Da du im Februar 2 x Geld vom Arbeitgeber bekommen hast, wird das angerechnet. Das ist dann richtig so. Das mit der Ratenzahlung ist auch korrekt. Du musst die Summe nicht auf 1 x zurückzahlen.
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Von welcher Summe sprechen wir denn? Wenn du schreibst, dass dir jeden Monat 112,00 Euro alleine an Heizkosten fehlen, müssen diese ja mächtig hoch sein. Ich wohne mit meinem Mann in einer 3-Raum-Wohnung, 78 qm. Wir zahlen 80,00 Euro Heizkosten, bekommen aber immer was zurück. Vor der Krise haben wir 42,00 Euro Heizkosten gezahlt und sind damit auch hingekommen. Ich weiß, dass es auch auf die Gebäude ankommt. Je älter, desto höher die Heizkosten.
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Das ist Vermögensumwandlung. Du hast ja sicherlich dein Auto bei der Vermögensabfrage mit angegeben.
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Bist du im ALG I oder ALG II-Bezug? Beim ALG II-Bezug haben deine Wünsche wenig bis gar keine Priorität. Findest du nicht schnell genug eine Arbeit, wird man dich in Maßnahmen packen. Von daher rate ich immer, erstmal einen Job annehmen. Egal, ob das der Traumjob ist. Wenn er es nicht ist, kann man aus dem Job heraus immer noch nach seinem Traumjob suchen. Macht sich bei der Suche auch besser, wenn der evtl. künftige Arbeitgeber sieht, dass man erstmal was anderes gemacht hat, als wenn man gar nichts macht.
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Wobei das mit dem einen Zimmer nicht heizen, ja auch nicht richtig sein kann. Im Winter müssen die Zimmer geheizt werden, sonst entsteht Schimmel.
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Der Vormieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Nachmieter die Küche übernimmt. Bei Wohnungsbesichtigungen tun die Vormieter oftmals so, als wären sie der Vermieter und können darauf bestehen, dass die Küche übernommen werden muss. Wenn der Vermieter darauf besteht, dass die Küche übernommen wird, dann kann er sie mit vermieten und mit in den Mietpreis integrieren. Ich habe das auch schon bei der Wohnungssuche erlebt, dass die Vormieterin zu mir meinte, dass ich das und das gegen Entgelt übernehmen muss. Ein Gespräch mit dem Vermieter ergab dann, dass dem gar nicht so war. Ich habe die Wohnung bekommen. Die Vormieterin hatte die Wahl, entweder lässt sie die Sachen drin oder sie muss alles rausreißen (ging hier um einen Hängeboden im Flur und um Regale in der Speisekammer). Beim Hängeboden hätte sie dann den Flur komplett neu renovieren müssen. Also blieb alles drin.
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Wenn es so im Arbeitsvertrag steht, dann ist das Geld am letzten Werktag (28.06.2024) auf dem Konto. Ist bei mir auch so. Ich habe es noch nie erlebt, dass das Geld, nur weil z. B. ein Feiertag oder Wochenende ist, erst nach dem 01. des Folgemonats auf dem Konto ist.
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Niemand ruht sich auf den Umstand aus, dass du Vollzeit arbeitest. Du hast dir diesen Mann ausgesucht. Klingt hart, ist aber so. Wenn du nicht für ihn einstehen möchtest, dann muss er ausziehen. Dann bekommt er die Miete und sein komplettes Bürgergeld. Aber jetzt hat sich das ja eh erledigt, da er einen Job gefunden hat.
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Dein Text liest sich furchtbar. Du willst dir alles einverleiben. Hallo geht es noch? Du hast ein Kind gezeugt. Jetzt solltest du sehen, dass du einen Job bekommst und dein Leben mit Kind und Freundin auf die Reihe bekommst. Du solltest deinem Kind ein Vorbild sein. Tipps oder Antworten bekommst du von mir keine, weil ich deinen Text unmöglich finde.
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Zumal bei Eigentum keine Tilgungsraten gezahlt werden, sondern nur die Zinsen und Nebenkosten in angemessener Höhe.
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Das Problem sehe ich darin, dass, sollte eure Tochter in Zahlungsverzug kommen, sich der Vermieter an euch hält. Da ihr aber die Miete natürlich auch nicht zahlen könnt, sieht es für mich (bin kein Jurist) ein bisschen nach Betrug aus. Ihr wisst im Voraus, dass ihr die Miete niemals selbst zahlen könnt. Die Zweitwohnung interessiert das JC nicht. Also ist Hilfe von dieser Seite auch nicht zu erwarten.
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Dein Sohn zahlt seinen Mietanteil, mehr nicht.
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Auch darauf hinweisen, dass die Post mittlerweile sehr lange braucht. Oftmals dauert es 10 Tage bis ein Brief überhaupt ankommt.