Du gibst als Verwendungszweck Rückzahlung geliehenes Geld an. Wobei du aufpassen solltest, dass das nicht zu oft vorkommt. Sonst könnte das JC denken, dass du deine Mutter unterstützt und der Verwendungszweck nicht echt ist. Deine Mutter bekommt Bürgergeld, nicht du.
Beiträge von LiaMaria
-
-
Ich bin während meiner Ausbildung zu meinem damaligen Freund und heutigen Ehemann gezogen. Es war ganz klar, dass ich nicht viel dazu geben kann. OK, ich war natürlich krankenversichert und konnte einen kleinen Beitrag zum "Kostgeld" dazu geben. Aber ansonsten hat mein damaliger Freund alles gezahlt. Das war für uns selbstverständlich. Auf die Idee, dass mir "ein Dritter" was dazu geben soll, sind wir nicht gekommen. Wenn dein Freund nicht bereit ist, dich mit zu versorgen, dann müsst ihr eben getrennt wohnen bleiben, bis du einen Job hast.
-
Du bist in der Reha und wirst dort versorgt. Dein Partner ist zu Hause. Du bekommst doch sicherlich in der Reha Übergangsgeld. Ich gehe davon aus, dass die Reha von der DRV ist. Warum soll dein Partner mehr Bürgergeld bekommen? Er ist alleine zu Hause, braucht nur für sich alleine einkaufen.
-
Du hast das einfach ausgesessen. Jetzt brennt es. Kannst du nicht 2 Räume untervermieten. Dann hast du immer noch Wohn- und Schlafzimmer. Das wäre die einzige Möglichkeit. Eine Karenzzeit ist bei dir ausgeschlossen, weil dir schon nach dem Auszug der beiden ältesten mitgeteilt wurde, dass die Wohnung zu teuer und zu groß ist.
-
Das kommt auf das Alter der Kinder an. Ist eines noch unter 3 Jahren, kann deine Frau noch zu Hause bleiben. Ab dem 3. Lebensjahr ist deiner Frau zumindest eine Teilzeitarbeit, die vereinbar mit den Kita-Zeiten ist, zumutbar.
-
Ja, so sollte es dein Arbeitgeber machen. So ist das bei mir auch üblich.
-
Deine Eltern müssen dich nicht mehr unterstützen. Du bist deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Du musst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
-
-
-
Wieso, du hast doch jetzt Arbeit gefunden.
-
Unter 25 Jahren bekommst du kein Bürgergeld. Deine Eltern sind dir bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig.
-
Mein Mann ist auch Alkoholiker. Er ist seit 20 Jahren trocken. Er hat auch eine 12-wöchige ambulante Reha gemacht und sich danach sofort um einen neuen Job bemüht und auch relativ schnell einen gefunden. Dort hat er von Anfang an mit offenen Karten gespielt, damit die Kollegen (Altenpflege) nicht mit Alkoholpralinen oder Sekt um die Ecke kommen. Das ist bei den Kollegen und den Vorgesetzten sehr gut angekommen. Er hat dafür viel Anerkennung bekommen. Ich finde den Einstieg in einen Job megawichtig, damit man nicht zu Hause rumsitzt und dort auf "dumme Gedanken" kommt.
-
Wenn deine Eltern dich so weit unterstützen, dass du das Bürgergeld sparen kannst bzw. deine Schulden davon tilgen willst, dann bekommst du kein Bürgergeld. Bürgergeld ist nicht zum Schulden tilgen da, sondern um dein Leben zu finanzieren. Ansonsten würde der Steuerzahler deine Schulden bezahlen und das kann es ja wohl nicht sein.
-
Natürlich muss deine Schwester ihren Mietanteil selbst bezahlen. Du bekommst nur noch die halbe Miete und deinen vollen Betrag Bürgergeld.
-
-
-
-
Du hast aber keinen Anspruch auf neue Möbel. Wenn du die 500,00 Euro für ein Bett, einen Nachttisch, Bettwäsche, Besen und Kehrblech ausgegeben hast, dann waren das alles Neuanschaffungen. Das einzige, was ich mir nagelneu anschaffen würde, wäre eine Matratze. Aber alle anderen Sachen bekommt man auch gebraucht an "schwarzen Brettern" im Supermarkt, im Internet etc.
-
Es müssen doch aber Barabhebungen in Höhe der Summe auf den Kontoauszügen ersichtlich sein. Wenn du natürlich immer nur Kleckerbeträge abgehoben bzw. mit EC-Karte eingekauft hast und keine Abhebungen vorhanden sind, die höher sind als 250,00 Euro, dann fragt sich das JC natürlich, wie du die Miete überwiesen hast.
-
Nein, ohne richtigen Mietvertrag wird das nix.
-
-
-
Bei 3.000.000 Vermögen sollte es deinen Eltern doch möglich sein, dich finanziell zu unterstützen, ohne dass sie sich einschränken müssen. Dass das Geld in Vermögen steckt, ist zweitrangig. Es ist nunmal Vermögen, was verwertbar wäre. Deine Eltern könnten eine Immobilie verkaufen und das Geld so anlegen, dass dir jeden Monat was ausgezahlt wird.
-
Du musst eine Adresse angeben. Das kann auch die Caritas sein.
-
Dein Vater kann dir das Haus aber nicht schenken mit der Restschuld. Ich gehe davon aus, dass dein Vater vom Amt auch nur die Nebenkosten bekommen hat. Dein Vater kann dir das Haus verkaufen. Von dem Geld kann er eine Weile leben ohne Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.
-
Der junge Mann wohnt nach seinen Aussagen gar nicht mehr bei seinen Eltern.
-
Wenn du ausziehst, dann haben deine Eltern (sollte die Wohnung zu teuer für 2 Personen sein, die Quadratmeterzahl spielt eine kleinere Rolle) mindestens 6 Monate Zeit sich eine kleinere Wohnung zu suchen (für mindestens 6 Monate wird die volle Miete übernommen). Das müssen deine Eltern natürlich selbst bzw. mit deiner Hilfe. Evtl. kann auch ein Attest vom Arzt deines Vaters oder auch deiner Mutter bzw. für beide Elternteile eingereicht werden, dass es deinen Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist umzuziehen. Dann muss das JC die volle Miete übernehmen.