Es müssen doch aber Barabhebungen in Höhe der Summe auf den Kontoauszügen ersichtlich sein. Wenn du natürlich immer nur Kleckerbeträge abgehoben bzw. mit EC-Karte eingekauft hast und keine Abhebungen vorhanden sind, die höher sind als 250,00 Euro, dann fragt sich das JC natürlich, wie du die Miete überwiesen hast.
Beiträge von LiaMaria
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Nein, ohne richtigen Mietvertrag wird das nix.
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Bei 3.000.000 Vermögen sollte es deinen Eltern doch möglich sein, dich finanziell zu unterstützen, ohne dass sie sich einschränken müssen. Dass das Geld in Vermögen steckt, ist zweitrangig. Es ist nunmal Vermögen, was verwertbar wäre. Deine Eltern könnten eine Immobilie verkaufen und das Geld so anlegen, dass dir jeden Monat was ausgezahlt wird.
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Du musst eine Adresse angeben. Das kann auch die Caritas sein.
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Dein Vater kann dir das Haus aber nicht schenken mit der Restschuld. Ich gehe davon aus, dass dein Vater vom Amt auch nur die Nebenkosten bekommen hat. Dein Vater kann dir das Haus verkaufen. Von dem Geld kann er eine Weile leben ohne Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.
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Der junge Mann wohnt nach seinen Aussagen gar nicht mehr bei seinen Eltern.
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Wenn du ausziehst, dann haben deine Eltern (sollte die Wohnung zu teuer für 2 Personen sein, die Quadratmeterzahl spielt eine kleinere Rolle) mindestens 6 Monate Zeit sich eine kleinere Wohnung zu suchen (für mindestens 6 Monate wird die volle Miete übernommen). Das müssen deine Eltern natürlich selbst bzw. mit deiner Hilfe. Evtl. kann auch ein Attest vom Arzt deines Vaters oder auch deiner Mutter bzw. für beide Elternteile eingereicht werden, dass es deinen Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist umzuziehen. Dann muss das JC die volle Miete übernehmen.
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Ich denke aber mal, dass ihr nach der Geburt einen Anspruch auf Bürgergeld habt. Deine Freundin bekommt dann Elterngeld, was ja geringer als ihr Einkommen ist und ihr seid zu dritt. Allerdings wird man dann von dir verlangen, dass du dich verstärkt um Arbeit bemühst, um euch selbst zu unterhalten.
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Zumal dein Kind auch vom JC Bürgergeld bekommt. Dem wird der Unterhalt und das Kindergeld gegengerechnet. Wenn deine Freundin wegen dem Baby nicht arbeiten gehen kann, bist du deiner Freundin bis zum 3. Lebensjahr eures Kindes (dann kann es in die Kita) zu Unterhalt verpflichtet. Ab dem 3. Lebensjahr ist es deiner Freundin zuzumuten, zumindest einen Teilzeitjob aufzunehmen. Dann entfällt die Unterhaltspflicht gegenüber deiner Freundin. Für dein Kind bleibst du unterhaltspflichtig bis zum Abschluss der Ausbildung.
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Du kannst versuchen vom Arzt des Kindes ein Attest einzuholen, dass das Kind in seinem gewohnten Umfeld bleiben muss. Du bekommst an Miete auf jeden Fall das, was dir bislang bewilligt wurde. Allerdings werden bei ungenehmigten Umzug keine Umzugskosten gezahlt. Von daher wäre es sicher besser, dass dir das JC den Umzug genehmigen würde.
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Wenn du durch die Nachzahlung bedürftig wirst, dann kannst du einen Antrag beim JC stellen.
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Die Tilgungsrate wird nur übernommen, wenn die Immobilie fast abbezahlt ist. Da du schreibst vor wenigen Jahren, dürfte das bei dir ja nicht der Fall sein.
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Ich kann mir gut vorstellen, dass es die letzten 3 Jahre durch Corona so gehandhabt wurde. Jetzt herrscht aber wieder der Normalzustand. Die Coronaregeln sind fast alle außer Kraft gesetzt.
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Vielleicht liegt es an deinem PC. Wenn es schon bei zwei anderen Ämtern passiert ist, dann kann es eigentlich nur an deiner Software liegen.
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Also behalten darf das JC, sollte die Summe dorthin überwiesen werden, das Geld nicht. Du bezahlst den Strom von deinem Regelsatz und dir steht die Stromrückzahlung zu.
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Bei einem Dualen Studium bekommt man vom Betrieb, bei dem man das Studium absolviert Geld. Das ist so ähnlich wie bei einer Ausbildung.
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Deine Freundin muss auch damit rechnen, dass man sie auffordert, sich einen anderen Job zu suchen. Sie ist ja erst in der 12. Woche. Da dauert die Schwangerschaft noch 28 Wochen. Bis 6 Wochen vorher darf sie arbeiten. Also noch 22 Wochen. Evtl. steht ihr euch mit Wohngeld besser. Wie das mit der KV aussieht, weiß ich nicht.
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Ich denke einfach, dass es wohl schon Probleme gab, weil einige sich morgens einfach in die Anwesenheitsliste eingetragen haben und dann nach einer Pause einfach von der Bildfläche verschwunden sind. Sie hatten ja unterschrieben und so konnte man ihnen nix. Das soll wohl jetzt verhindert werden. Aber auch wir auf der Arbeit müssen uns, wie schon beschrieben, morgens ein- und nachmittags ausstempeln. Der PC hat für jedes Programm ein eigenes Passwort und Skype haben wir auch, damit unsere Vorgesetzten mit uns kommunizieren können, ohne das Büro verlassen zu müssen. Das ist einfach das digitale Zeitalter.
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Wenn das Auto deinen Eltern gehört, gibt es keine Probleme. Du darfst nur nicht Eigentümer sein.
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Du bekommst doch monatlich das Geld vom JC auf dein Konto. Da merkt die Bank dann sofort, dass du gelogen hast.
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Du kannst kein Eigentum an deine Schwester übertragen. ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit
gezahlt wird. Du kannst in deiner Eigentumswohnung selbst wohnen (sofern diese angemessen ist) und die Nebenkosten übernimmt das JC (bis zur Angemessenheitsgrenze). Außerdem wirst du bei Hartz IV an Maßnahmen teilnehmen müssen und dich um Arbeit bemühen.
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