Mit wem lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft? Du wohnst bei deinen Eltern und bist 31 Jahre alt. Mit 31 Jahren bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da du keine Miete bezahlen musst, bekommst du den deinen Regelsatz und davon darf dir nichts bei deinen Eltern angerechnet werden. Zusätzlich kannst du Mehrbedarf für die Zeit stellen, in denen du deine Kinder bei dir hast. Die müssen ja auch was essen. Natürlich wird ein Verdienst, den du hast auf deine Hartz IV-Leistungen angerechnet, denn der Verdienst verringert deine Hilfebedürftigkeit.
Beiträge von LiaMaria
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Im Übrigen reicht eine Fernbrille für das Autofahren. Diese kostet keine 100,00 Euro. Die gibt es bei bestimmten Optikern schon für weniger. Oft gibt es Angebote für 19,00 Euro. Da ist natürlich kein Markengestell inbegriffen, sondern ein einfaches Gestell. Da gibt es aber mittlerweile auch schon sehr ansehnliche.
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Das ist Sozialbetrug. Außerdem wird nicht das Azubigehalt auf die Mutter angerechnet, sondern auf dich. D. h. du musst die Hälfte der Miete und den eigenen Regelsatz bezahlen, wenn du genug Ausbildungsvergütung plus Kindergeld erhälst. Wenn das Azubigehalt plus Kindergeld über dem Bedarf liegt, wird das überschüssige Kindergeld beim Regelsatz der Mutter abgezogen. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld.
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Wenn du das Auto mit angegeben hast, ist es eine Vermögensumwandlung und wird nicht angerechnet.
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Da du so auf dieser Frage rumreitest, kommt mir der Verdacht, dass du künftig, wenn ein Brief mit einem Termin kommt, einfach sagen willst, dass du diesen nicht erhalten hast. Und für sowas werden hier keine Tipps gegeben.
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Wenn der Arbeitsplatz einen Führerschein voraussetzt, dann kannst du diesen Job ja noch nicht haben, da du die Voraussetzung ja nicht erfüllst. Wenn dich der neue Arbeitgeber unbedingt haben möchte, kann er dir doch den Führerschein finanzieren oder dir ein Darlehen geben.
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Die Tochter muss ihr Azubigehalt für den Lebensunterhalt (anteilige Miete, anteilige Nebenkosten, Lebensmittel etc.) einsetzen. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld.
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Kommst du denn mit dem Job aus Hartz IV raus? Wahrscheinlich nicht, sonst hätte deine Beraterin ja nicht gemeint, dass der Job nicht wirtschaftlich genug ist.
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Da du nach deinem Umzug nicht mehr auf Hartz IV angewiesen bist und keine Umzugskosten etc. brauchst kannst du hinziehen wohin du willst.
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Was machst du denn zurzeit? Wie bist du bislang über die Runden gekommen?
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Ganz davon abgesehen, dass das JC hier nicht richtig handelt, verstehe ich nicht, warum du deine Möbel aus deinem Zimmer nicht mitnehmen konntest. Das liest man hier immer wieder. Wenn Kinder meiner Kollegen ausziehen, dann nehmen die meisten ihre Zimmereinrichtung mit und bekommen auch das Nötigste an Küchenutensilien, damit sie erstmal über die Runden kommen. Dass die Miete nicht gezahlt wurde, geht natürlich gar nicht. Du musst sofort zum JC und das klären.
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Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, bekommst du natürlich nur die Hälfte der Miete. Die andere Hälfte muss dein Freund von seinem Ausbildungsgehalt und evtl. BAB (abhängig vom Einkommen der Eltern) bezahlen. Kindergeld bekommt dein Freund allerdings auch noch, da er noch keine 25 Jahre alt ist.
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Ich denke mal, wenn keine Betreuungskosten anfallen, wird das JC auch keine zahlen. Es wird nur gezahlt, was auch anfällt.
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Ich sehe das so wie Corinna. Das ist Sache des Vermieters. Wenn dieser beweisen kann, dass es am Mieter liegt, dann kann der Mieter höchstens ein Darlehen vom JC bekommen. Für die Beseitigung und auch für die Möbel.
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Da ich nicht weiß, wie lange dein Arbeitgeber die Füße still hält, kann ich dir das nicht sagen. Vielleicht sieht es dein Arbeitgeber ganz anders und möchte dich gerne behalten und wartet auch erstmal ab, so dass du Ende August dein normales Azubi-Gehalt bekommst.
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Nein, wenn du gekündigt wirst, weil du krank geschrieben bist, dann bekommst du keine Sanktionen. Sanktionen bekommst du, wenn du jetzt einfach von dir aus kündigst ohne Attest vom Arzt.
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Lass dich erstmal krank schreiben. Wenn du jetzt die Ausbildung einfach abbrichst, bekommst du Sanktionen. Du musst dir ein Attest vom Arzt besorgen, dass du die Ausbildung aus psychischen Gründen nicht fortführen kannst.
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Ganz einfach. Bei dem Einkommen muss dein Freund und Vater des Kindes dem Kind Unterhalt zahlen und dir auch Betreuungsunterhalt von 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Da ist es wahrscheinlich günstiger, wenn ihr zusammenwohnt. Bei 2.700,00 Euro netto wird keiner von euch 3en Geld vom Jobcenter bekommen. Auch muss dein Freund sich an den Anschaffungen für das Kind und den Kosten für Umstandskleidung beteiligen.
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Du hast ja dann sicherlich nur die Erstausstattung für ein Zimmer beantragt. Denn das zweite Zimmer bezieht ja dann deine Partnerin und braucht ihr eigenes Bett. Dann ist dagegen gar nichts einzuwenden. Warum sollte es dann zur Rückforderung der Erstausstattung kommen?