Beiträge von LiaMaria
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Rückwirkend würdest du jetzt auch keines mehr bekommen, da du ja Ende Juni Geld bekommen hast. Wenn du es vorher gewusst hättest, hättest du für den Monat Juni ein Überbrückungsdarlehen beantragen können. Aber den Monat Juni hast du ja wohl bereits anders überbrückt.
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Da du bei deiner Mutter gemeldet bist, wohnst du noch zu Hause. Natürlich darfst du auch mal bei deiner Freundin übernachten. Es sollte natürlich kein Dauerzustand sein. Sonst kann auch deine Freundin Probleme mit dem Vermieter (und auch mit den Nachbarn) bekommen wegen der Nebenkostenabrechnung (Wasserverbrauch, Gemeinschaftsstrom etc.). Ich würde das JC mal fragen, von wem sie denn diese Aussage hätten. Von alleine können sie ja nicht darauf kommen. Evtl. Nachbarn deiner Mutter oder deiner Freundin?
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Soviel ich weiß, wird die Erwerbsminderungsrente, genau wie die Altersrente, rückwirkend gezahlt. D. h. die Erwerbsminderungsrente ist für den Monat Juni. Also hast du für den Monat Juni Geld bekommen. Dass ist immer das Problem mit dem Hartz IV. Hartz IV wird im Voraus gezahlt. Du hättest für den Monat Juni ein Überbrückungsdarlehen beantragen können. Dieses hättest du zurückzahlen müssen.
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Ich würde an dem Vorstellungsgespräch teilnehmen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, früher Feierabend zu machen und dafür auch eher anzufangen. Gerade Call-Center sind oftmals sehr flexibel. Wenn nicht, dann hast du teilgenommen und das JC kann dir nix.
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Wie lange geht denn die Umschulung?
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Wenn die Wohnung angemessen ist, meldest du dich in Berlin ab und am neuen Wohnort wieder an. Denke aber daran, dass du auch keine Kaution bekommst.
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Was hat deine Fallmanagerin mit der Auszahlung deines Arbeitgebers zu tun? In vielen Firmen kann man die Auszahlung nicht verschieben, weil das automatisiert geht. Da musst du mit deiner Firma reden. Wenn es nicht geht, dass musst du das Geld ganz oder teilweise (falls du aufstocken musst) zurückzahlen. Du kannst aber Ratenzahlung vereinbaren.
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Man kann einen Studienkredit aufnehmen.
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Dein Sohn muss seinen Mietanteil und sein Leben (Kleidung, Hobbies, Handy etc.) finanzieren. Da bleiben keine 400,00 Euro für die Finanzierung eines Autos übrig. Er wird sich wohl ein älteres gebrauchtes Auto kaufen müssen. Du bekommst für deinen Sohn wahrscheinlich nix mehr vom JC. Keinen Mietanteil und kein Hartz IV. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld.
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Hier ist Hopfen und Malz verloren. Der TE wird letzten Endes schon merken, dass wir Recht hatten.
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Die Summe die du bekommst, ist aber nicht für neue Möbel gedacht. Dir kann zugemutet werden, in einem Sozialkaufhaus nach gebrauchten (bis auf die Matratze) Möbeln zu schauen.
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Für mich hört sich das ganze auch sehr sonderbar an. Mein Mann hatte früher auch Epilepsie. Ich kenne solche Anfälle. Aber zerstört hat er eigentlich nix. Es sei denn, er ist während der Anfall kam, so unglücklich gefallen, dass er dabei was zerstört hat. Aber das waren keine großen Sachen. Nachdem er medikamentös durch einen Facharzt eingestellt war, verminderten sich die Anfälle bis sie dann so plötzlich wie sie gekommen sind wieder ganz verschwunden sind. Vitaminpräparate spielten dabei überhaupt keine Rolle.
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Deine Schwester muss dich nicht unterstützen. Aber sie muss die Hälfte der Miete und Nebenkosten zahlen. Das ist ja wohl klar.
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Dann wirst du die o. g. Möbel, die du als Erstausstattung geltend machen willst, gar nicht unterbringen können. Auch wird dir das JC keine 1.050 Euro für ein Zimmer genehmigen.
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Soviel ich weiß, berechtigt Wohngeld einen auch Leistungen aus dem BuT-Programm in Anspruch zu nehmen.
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Ich frage mich auch, wie groß dein Zimmer in der WG ist. Sofa und Bett und Kleiderschrank, Regal, Schreibtisch etc. Ich kenne es so, dass es in den WG-Zimmern entweder eine Klappcouch oder ein Bettsofa gibt.
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Dann beantrage ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen.
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Warum soll der Staat die Mutter deines Kindes unterstützen, wenn du finanziell dazu in der Lage bist?
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Das geht anderen Vätern, die im Berufsleben stehen auch so. Natürlich musst du deine Umschulung weitermachen. Ansonsten bekommst du eine Sanktion. Klar gibt es heute die Elternzeit auch für Väter. Aber nur, wenn es betriebliche Belange es zulassen. Da du eine Umschulung machst, ist das bei dir erstmal nicht drin. Freu dich, dass du so eine Chance bekommen hast. Ich kenne viele, die gerne eine Umschulung machen würden, es aber vom JC nicht genehmigt bekommen.
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Du hast jetzt 1 Jahr lang keinen Job bekommen. Wenn du in Hartz IV rutscht, meinst du plötzlich in 2 - 3 Monaten hättest du einen Job? Was ist bei Hartz IV denn anders?
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So sehe ich das auch.
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Soviel ich weiß, dürfen dir die Zinsen angerechnet werden. Aber die Anteile selbst nicht.
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Wenn du nicht früher gehen darfst, dann ist das so. Ich muss auch bis 15.30 Uhr auf der Arbeit bleiben und kann deshalb erst einen Zug später nehmen. Ansonsten wäre ich auch eine Stunde früher zu Hause. Ist aber einfach so. Ich habe feste Arbeitszeiten, keine Gleitzeit. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Die Umschulung ist ja irgendwann zu Ende. Beim künftigen Arbeitgeber sieht es vielleicht anders aus. Da hast du vielleicht Gleitzeit.