Die werden nur von deinem Regelsatz gestrichen. Trotzdem solltest du dir das gut überlegen. Das Geld fehlt ja im Grunde der ganzen Familie. Du bekommst ja wohl weiterhin zu essen und zu trinken. Aber es kann vielleicht eine ausstehende Rechnung nicht bezahlt werden (ist nur ein Beispiel).
Beiträge von LiaMaria
-
-
Ich verstehe das nicht. Ich kenne Familien, die werden vom JC in Ruhe gelassen, obwohl denen ein Tritt in den Hintern mal ganz gut tun würde. Euch, die eh schon genug Probleme am Hacken habt, ärgert man noch mit solchen sinnlosen Terminen. Natürlich kannst du nicht arbeiten gehen, wenn die Pflege eurer Kinder nicht gesichert ist. Deine Frau musst du ja wohl auch noch pflegen. Dir sollte man Hochachtung zollen und nicht noch mehr Probleme machen.
-
Warum meinst du überhaupt, dass du die Heizkosten überschreitest? Ich kenne Hartz IV-Familien, bei denen ist es im Winter meiner Meinung nach eindeutig zu warm (Wohnzimmer 23 Grad). Sie bekommen die Nachzahlung, wenn es eine gibt immer vom JC bezahlt. Ich habe noch nie gehört, dass das JC diese nicht übernommen hat.
-
Beim ALG II hat man keinen Berufsschutz. Man muss jeden Job annehmen, der angeboten wird. Ausnahmen gibt es nur, wenn man diesen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Ansonsten ist der gelernte Beruf beim ALG II egal. Da sind alle gleich. Vom Doktor bis zur ungelernten Kraft.
-
Erst einmal möchte ich dir meine Hochachtung mitteilen, dass du neben der Pflege deiner kranken Tochter noch eine Umschulung meisterst. Viele hätten einfach gesagt, ich kann nicht, ich muss mich um mein Kind kümmern. Daher finde ich es vom JC nicht ok, dir nicht noch ein Jahr zu gewähren, wobei ich allerdings auch den Prüfungsausschuss nicht verstehe. Wenn deine Noten so gut sind, könnte man dann aufgrund der Krankheit deiner Tochter keine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Ich drücke dir die Daumen, dass du das eine Jahr doch noch bekommst.
-
Warum machst du überhaupt die Maßnahme? Die hättest du ablehnen dürfen mit Verweis darauf, dass dein Kind noch keine 3 Jahre alt ist.
-
-
Danke, wieder was dazu gelernt
-
Ich sehe das anders. Der Stiefsohn hat doch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich dachte, dass man dann als eigene BG gilt, weil seine Eltern ja dann auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.
-
Das verstehe ich auch nicht. Erst schreibst du, sie haben dir einen Vollzeitjob vorgeschlagen und dann schreibst du von höchstens 400,00 Euro. Für mich klingt das irgendwie nach "Betrug". So nach dem Motto, du gibst an einen Vollzeitjob zu haben, damit dich deine Vermittlerin in Ruhe lässt, bekommst aber nur 400,00 Euro. Darauf lässt sich das Jobcenter mit Sicherheit nicht ein. Ein Vollzeitjob sollte mindestens den Mindestlohn ausmachen und bedeutet 40,00 Stunden Woche. Bei momentan rd. 9,00 Euro Mindestlohn sind das 360,00 Euro die Woche bei 4 Wochen im Monat 1.440,00 Euro brutto (ist nur über den Daumen gepeilt).
-
Klaro, darf man auch ein Haus mieten. Der Preis ist entscheidend.
-
-
Du bist 16 Jahre. Nur, weil du mit deinem Freund zusammenwohnen möchtest, willst du ausziehen. Warum sollte dir das Amt sowas bezahlen. Wenn deine Eltern das nicht können, dann musst du zu Hause wohnen bleiben. Im Übrigen weiß ich auch nicht, wie es mit der Aufsichtspflicht aussieht. Denn du bist noch nicht volljährig.