Eine Zahnreinigung ist keine medizinische Notwendigkeit, sondern Prophylaxe. Dafür muss das JC natürlich aufkommen.
Beiträge von LiaMaria
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Da du noch unter 25 Jahre alt bist, gehörst du automatisch zu der Bedarfsgemeinschaft. Dein Geld wird aber nur auf dich angerechnet. D. h. du musst deinen Mietanteil und Nebenkosten selbst bezahlen. Natürlich auch Lebensmittel und Hygieneartikel. Das Kindergeld, was du nicht brauchst, um deinen Bedarf (1/6 der Miete und Nebenkosten plus Regelsatz) zu decken, wird deiner Mutter angerechnet. Im Übrigen wird dir von deiner Ausbildungsvergütung nichts abgezogen. Du bist weniger hilfebedürftig. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld, sondern dazu gedacht, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
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Also wenn ich (mehrere Bandscheibenvorfälle an der Halswirbelsäule) starke Schmerzen habe, gehe ich morgens zu meinem Orthopäden und nehme stundenlange Wartezeit in Kauf, damit dieser mich behandelt. Ich sitze auch im Büro und kann deine Situation sehr gut nachvollziehen. Mir hilft in solchen Momenten eine Unterbrechung meiner Tätigkeit und Übungen, die ich während meiner Reha gelernt habe. Ich glaube, mehr als der Schmerz ist es der Druck, der dich belastet. Durch diesen Druck verstärken sich deine Schmerzen. Hast du denn schon mal eine Reha gemacht? Ich habe schon zwei gemacht. Diese haben mir sehr viel geholfen. Z. B. die Entspannungstechnik. Die kann ich auch gut am Arbeitsplatz anwenden. Du musst gelassener werden. Du machst dort ein Praktikum. Nicht mehr. Du musst dort keine Leistung bringen, die von den Angestellten verlangt wird, die schon Jahre dort arbeiten. Im Übrigen hat mir mein Orthopäde auch immer wieder gesagt, dass ich ruhig Schmerzmittel nehmen soll, damit ich nicht so verspannt bin. Ich bin was Schmerzmittel angeht, auch sehr sparsam.
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Du musst den Geldeingang melden. Dein ALG II vermindert sich.
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Auch BAB ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Hast du denn dein Kind schon für einen Krippenplatz angemeldet? Manche Krippen nehmen die Kinder auch eher oder auch zwischendurch. Ich spreche von der Großstadt. Solltest du ländlich wohnen, sieht es wahrscheinlich anders aus.
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Das kann dir keiner wirklich beantworten. Ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Oftmals ist Geld, was ich selbst überweise schon am gleichen Tag auf dem anderen Konto. Aber es hat auch schon mal 3 Tage gedauert.
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Die werden nur von deinem Regelsatz gestrichen. Trotzdem solltest du dir das gut überlegen. Das Geld fehlt ja im Grunde der ganzen Familie. Du bekommst ja wohl weiterhin zu essen und zu trinken. Aber es kann vielleicht eine ausstehende Rechnung nicht bezahlt werden (ist nur ein Beispiel).
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Ich verstehe das nicht. Ich kenne Familien, die werden vom JC in Ruhe gelassen, obwohl denen ein Tritt in den Hintern mal ganz gut tun würde. Euch, die eh schon genug Probleme am Hacken habt, ärgert man noch mit solchen sinnlosen Terminen. Natürlich kannst du nicht arbeiten gehen, wenn die Pflege eurer Kinder nicht gesichert ist. Deine Frau musst du ja wohl auch noch pflegen. Dir sollte man Hochachtung zollen und nicht noch mehr Probleme machen.
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Warum meinst du überhaupt, dass du die Heizkosten überschreitest? Ich kenne Hartz IV-Familien, bei denen ist es im Winter meiner Meinung nach eindeutig zu warm (Wohnzimmer 23 Grad). Sie bekommen die Nachzahlung, wenn es eine gibt immer vom JC bezahlt. Ich habe noch nie gehört, dass das JC diese nicht übernommen hat.
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Beim ALG II hat man keinen Berufsschutz. Man muss jeden Job annehmen, der angeboten wird. Ausnahmen gibt es nur, wenn man diesen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Ansonsten ist der gelernte Beruf beim ALG II egal. Da sind alle gleich. Vom Doktor bis zur ungelernten Kraft.
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Erst einmal möchte ich dir meine Hochachtung mitteilen, dass du neben der Pflege deiner kranken Tochter noch eine Umschulung meisterst. Viele hätten einfach gesagt, ich kann nicht, ich muss mich um mein Kind kümmern. Daher finde ich es vom JC nicht ok, dir nicht noch ein Jahr zu gewähren, wobei ich allerdings auch den Prüfungsausschuss nicht verstehe. Wenn deine Noten so gut sind, könnte man dann aufgrund der Krankheit deiner Tochter keine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Ich drücke dir die Daumen, dass du das eine Jahr doch noch bekommst.
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Warum machst du überhaupt die Maßnahme? Die hättest du ablehnen dürfen mit Verweis darauf, dass dein Kind noch keine 3 Jahre alt ist.
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Danke, wieder was dazu gelernt
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Ich sehe das anders. Der Stiefsohn hat doch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich dachte, dass man dann als eigene BG gilt, weil seine Eltern ja dann auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.
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Das verstehe ich auch nicht. Erst schreibst du, sie haben dir einen Vollzeitjob vorgeschlagen und dann schreibst du von höchstens 400,00 Euro. Für mich klingt das irgendwie nach "Betrug". So nach dem Motto, du gibst an einen Vollzeitjob zu haben, damit dich deine Vermittlerin in Ruhe lässt, bekommst aber nur 400,00 Euro. Darauf lässt sich das Jobcenter mit Sicherheit nicht ein. Ein Vollzeitjob sollte mindestens den Mindestlohn ausmachen und bedeutet 40,00 Stunden Woche. Bei momentan rd. 9,00 Euro Mindestlohn sind das 360,00 Euro die Woche bei 4 Wochen im Monat 1.440,00 Euro brutto (ist nur über den Daumen gepeilt).
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Klaro, darf man auch ein Haus mieten. Der Preis ist entscheidend.
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Du bist 16 Jahre. Nur, weil du mit deinem Freund zusammenwohnen möchtest, willst du ausziehen. Warum sollte dir das Amt sowas bezahlen. Wenn deine Eltern das nicht können, dann musst du zu Hause wohnen bleiben. Im Übrigen weiß ich auch nicht, wie es mit der Aufsichtspflicht aussieht. Denn du bist noch nicht volljährig.