Hallo,
da Du zusammen mit Deiner Frau wirtschaftest und der Sohn wiederum von Deiner Frau abhängig ist wirst Du wohl Dein Einkommen offenlegen müssen.
Im übrigen bist Du zwar nicht unterhaltsverpflichtet, wenn der Stiefsohn nicht mehr beu Eich wohnt - ob das aber so ist, solange er noch bei seiner Mutter wohnt - das wage ich zu bezweifeln. Das wäre aber eine Unterhaltsrechtsfrage, die wenig mit ALG II zu tun hat.
Gruß!
Hallo Corinna,
Danke für deine Antwort. Mein Stiefsohn war die letzten drei Jahre auf sich alleine gestellt, da dieser sein eigenes Geld verdient hat und sich auch selbst versorgen konnte.
Also mein Stiefsohn war nicht von meiner Ehefrau abhängig.
Aber ich merke schon das die Gesetzesgrundlage ziemlich kompliziert ist.
Trotzdem vielen Dank!