Nochmals hallo und danke für deine Antwort
Und dennoch wurde ja offensichtlich die volle Miete gezahlt. Euch hätte also auffallen müssen, daß eine Person im Bescheid nicht aufgeführt wird und also für diese eine Person auch keine Miete zu zahlen ist.
[...] nichts gegen die Überzahlung gemacht. Es ist auch Eure Pflicht, die Bescheide auf Richtigkeit zu prüfen. Und das mit der vollen Mietzahlung hätte auffallen müssen.
Ich sage ja, ich habe (mehrmals) nachgehakt beim JC. Sowohl bei Abgabe des Antrags als auch nach Eingang des Bescheids. Meine Nachfrage wurde immer nur mit "Sie sind U25 und zählen nicht in die BG" entgegnet.
Ich bin davon ausgegangen, dass es damit zusammenhängt, dass ich noch im Vollzeitstudium stecke und BaFöG beziehe.
Wie auch immer: die Rückforderung dürfte durchaus rechtens sein. Deine Mutter kann allerdings dann eine Ratenzahlung vereinbaren. Für eine rechtliche Gegenwehr a la Widerspruch oder Klage sehe ich kaum Chancen.
Ich frage mich halt, für welchen Zeitraum Rückforderungen rechtens sind. Immerhin haben wir mehrmals bei Vorsprache darauf hingewiesen, dass ich auch im Haushalt lebe (auch nachdem Bescheide ankamen!). Ab dem Punkt, an dem ich das JC auf so etwas hinweise, sollte doch das JC verantwortlich dafür sein, dass eine Korrektur der Leistung stattfindet.
Eine Ratenzahlung zu vereinbaren ist ja nicht schwer, aber wäre natürlich einfacher/schneller zu tilgen, wenn die Rückforderung nicht für Überzahlungen über einen Zeitraum von über 3 Jahren berechnet wäre.
Sind ja auf finanzielle Beihilfe angewiesen, sonst würden wir uns den ständigen Papierkram und den damit verbunden Stress ersparen.