Beiträge von Master

    Danke für die Antwort.

    Falsche Angaben habe ich damals keine gemacht.

    Das passt schon alles.

    Dort steht " Ausgenommen hiervon sei lediglich ein Schonbetrag für das einzusetzende Vermögen, der allenfalls mit dem sozialrechtlich geltenden Schonvermögen (aktuell in 2021: 5.000,00 €) bemessen werden könne."

    Und das ist der Knackpunkt, ab 2023 ist das Schonvermögen beim Bürgergeld 15.000 Euro.

    Gruß

    Master

    Hallo, wie ist es mit dem Vermögen und der Unterhaltsvorschusskasse ?

    Ich habe 15000 Euro Vermögen auf meinem Konto. Es darf ja nicht angerechnet

    werden. Darf das Jobcenter meine Vermögensauskünfte an die

    Unterhaltsvorschusskasse weiterleiten? Ist das Vermögen auf vor der Unterhaltsvorschusskasse sicher ? Ich habe ein Kind welches bei der Kindesmutter

    lebt.

    Seit das Kind auf der Welt ist erhält die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss

    weil ich schon vor Geburt des kindes Leistungsempfänger war und immer noch bin.

    Ich habe ein Vermögen von genau 15000 Euro welches beim Jobcenter nicht angerechnet werden darf.

    Kann die Unterhaltsvorschusskasse verlangen das ich mein Vermögen als Unterhalt zahlen muss bzw. ich das bereits geleistete an diese von meinen Vermögen zurückzahlen muss?

    Als Bürgergeldempfänger mit nicht anrechbaren Vermögen gelte ich ja als Arm. Und muss kein Unterhalt zahlen. Wenn ich das richtig deute. Dann dürfte die Unterhaltsvorschusskasse auch mein Vermögen nicht anrechnen ausser wenn es den Freibetrag als Vermögen übersteigt.

    Da ich die Gesetzeslage nicht kenne stelle ich hier die Frage.

    Grüße

    Master

    Fehlende Informationen im Eingangsthema ergänzt

    Zwei Beiträge zusammengefügt

    Hallo, ich erhalte den Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung.

    Nun ist es so das bei mir wegen mehreren Krankheiten gleich 3 Bedarfe möglich sind.

    1. Krebs (bösartiger Tumor)

    2. Zöliakie (Gluten unverträglichkeit)

    3. Laktoseintoleranz (neuerdings auch in der Liste)

    Ich habe aber nur für eine Erkrankung die Leistung bewilligt bekommen.

    Es wurde mündlich mitgeteilt das in dem Fall nur die höhste Leistung bewilligt werden kann.


    Ich konnte hierzu nichts finden und bin mir nicht sicher ob nicht für alle Erkankungen eine Bewilligung erfolgen muss,

    schließlich sind es auch mehrfache Belastungen wie glutenfrei und laktosefrei.

    Gruß

    Master