Beiträge von K.Thomas

    Hallo,

    selbstverständlich wurde in #11 eine entsprechende Antwort gegeben. Denn genau auf diese Situation zielt ja Deine Frage wohl ab.

    Gruß!

    Nein, denn in #11 ist die Situation, dass man sich aus dem Leistungsbezug abmeldet, nicht dass der Bezug endet. Auf die Situation umgelegt wäre dies, dass man sich z. B. zum 02/2019 abmeldet und zum 03/2019 selbständig macht.

    Gegenfrage:

    Warum macht man sich nicht mit Hilfe vom Jobcenter selbstständig? Will man Einnahmen verschleiern? Die von dir genannte Konstellation ist völlig unlogisch und erschliesst sich mir nicht.

    Wieso ist das unlogisch? Zwei einfache Antworten wären:


    1. Man möchte nichts mehr mit dem dort xxxxxxxxx zu tun haben.

    Ich hab' mich z. B. damals zu Beginn meiner Selbständigkeit bewusst gegen eine "Förderung" entschieden, weil der bürokratische Mehraufwand und die fortgesetzten Schikanen das meiner Meinung nach nicht wert waren - abgesehen davon, dass ohnehin so gut wie nichts gefördert wird und man beim Amt nicht betriebswirtschaftlich rechnen kann.
    Du kannst gern selbst nach "Jobcenter Selbständigkeit Hilfe Probleme" googlen, das Netz ist voll von Fallkonstellationen die mehr als einen guten Grund dagegen liefern. Ironischerweise kenne ich genau zwei andere Selbständige die sich mithilfe des Amtes selbständig gemacht haben und dies unter den (damaligen!) Umständen (Ich-AG-Zeiten) wieder machen würden - alle anderen sahen dies rückblickend immer als einen großen Fehler und Mühlstein an, der sie fast wieder in den Bezug zurückzog.


    2. Um Einnahmen zu verschleiern, muss man erst einmal welche haben.

    Ich glaub' nicht dass die meisten direkt im ersten Monat der Selbständigkeit hier ausreichend hohe Einnahmen erzielen werden. Der erste Monat dürfte mehr oder weniger ein Leermonat sein, in dem Arbeitsleitung erbracht wird, aber noch keine Einnahmen erzielt werden. Hier (in dem Fall) hab' ich konkret einer Bekannten (bislang im Bezug) dazu geraten, es mit der Selbständigkeit als Freiberuflerin zu versuchen, sobald sie die Rücklagen dazu hat und sie anfangs auch mit Aufträgen zu unterstützen, damit erst einmal das Nötigste abgedeckt ist. Ihre Hauptmotivation dazu ist dieselbe wie in 1, dasselbe gilt für den Verzicht auf eine sowieso nicht stattfindenden Förderung (wurde bereits geklärt).

    Falls es nicht das Richtige für sie ist, würde sie zur Not wieder beim Amt vorstellig werden, will es jedoch so lange wie möglich vermeiden. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Bitte sachlich bleiben und Worte sorgfältiger auswählen

    Hallo,

    anschließend an dieses Thema hier im Forum habe ich folgende Frage: Wie wird

    ein Einkommen aus der Selbständigkeit angerechnet, wenn man nicht mehr im

    Leistungsbezug ist?

    Konkrete Situation, im Unterschied dazu: Man meldet sich nicht aus dem Bezug ab, weil man ein Einkommen bezieht/darauf verzichten kann, sondern lässt den Zeitraum regulär enden. Anschließend macht man sich selbständig und erzielt Einnahmen aus dieser Selbständigkeit. Die Selbständigkeit reicht nicht aus um auf lange Sicht auf das Amt zu verzichten, also meldet man sich nach Zeitraum X wieder an.

    Konkretes Beispiel:

    Der Bewillungszeitraum endet 03/2019. Der "Kunde" stellt keinen Folgeantrag/WBA. 04/2019 macht sich der "Kunde" selbständig. Von z. B. 04 bis 06/2019 wird ein Einkommen aus der Selbständigkeit erzielt. Dieses schwankt und 07/2019 ist der "ehemalige" Kunde wieder gezwungen einen Antrag zu stellen. Wie wird das Einkommen ggfs. angerechnet?