Beiträge von Hallo93

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn z. B. Krankengeld ausgezahlt wird im August und Oktober.

    Steht dann im September der volle ALG II Betrag zu. Zufluss des Monats. (Paragraphen/Urteile?)

    Die Sachbearbeiterin meinte gerade, der Einfachheit halber wird es pro Tag berechnet und die Kontoauszüge nicht angefordert, da zu aufwendig. Beim Einkommen ist es etwas anderes, meinte sie.

    (Bei unregelmäßigen Zahlungen des Krankengeldes würde es auch eher zu Lasten des JC gehen und beim Einkommen eher zu Lasten der Kunden.)

    Aber wenn die Krankengeld Zahlung endet, möchten sie dennoch die Abschlussbescheinigung über Beendigung der Zahlung,

    Danke im Voraus


    Angenommen ein Arbeitnehmer war lange Zeit krankgeschrieben und erhielt Krankengeld. Aufgrund des niedrigen Krankengeldes zusätzlich ALG II. Jetzt stellte der Leistungsbezieher fest, dass ihm mehr ALG II zustehen, da die Zahlungen der Krankenkasse natürlich unregelmäßiger sind.

    In manchen Monaten müsste er ca. 40€ monatlich zurückzahlen und in anderen Monaten würde er mehr Geld bekommen. (Woraus sich ein Plus ergibt.)

    Nun die eigentliche Frage, darf das Jobcenter das Geld aus den zu viel bezahlten Monaten zurückfordern?

    In § 45 SGB X steht, dass ein Leistungsempfänger grundsätzlich keine Hartz-4-Rückzahlung tätigen muss, wenn er “auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat” und das Vertrauen schutzwürdig ist.

    Aus dem Gesetz lese ich, dass der Leistungsberechtigte nichts zurückzahlen muss, da dem Jobcenter alle Infos bekannt waren. Natürlich haben Sie den Leistungsberechtigten nicht darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der unregelmäßigen Krankengeldauszahlung ihm mehr zusteht. ;)

    Angenommen das JC hat in der Vergangenheit normale AUs bekommen. Somit keine Einladung zum Jobberater. Bzw. wenn dann freiwillig hingegangen.

    Jetzt ein normales Schreiben vom Arzt, in dem bescheinigt wird, dass eine mehrmomatige Krankschreibung besteht. Keine Standart-AU.

    Jobberater weiß das mit dem Schreiben vom Arzt und der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.

    Jetzt soll ich nach Ablauf meiner regulären Standart-AU zu ihm.

    Ist das rechtens oder darf er das nicht?

    (Standart-Au=kleiner Zettel, Schreiben=extra aufgesetzt für das JC bzgl. Arbeitsunfähigkeit)

    Frage bezieht sich darauf, ob er berechtigt ist mich dennoch einzuladen.

    Danke.

    Anrechnungsfrei ist 20% des zweckgebundenen Einkommens ohne Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung.

    In meinem Fall 622€:100×20 = 124,40€

    Wenn meine monatlichen Fahrtkosten z. B. 253,5€ betragen, wird das mit dem zweckgebundenen Freibetrag verrechnet oder nicht?

    Fahrtkosten sind laut Urteil nicht anrechenbar bei ALG 2 als Einkommen. Im genannten Urteil fährt die Person mit dem PKW. Kann ich somit auch die Fahrtkosten meines PKWs ansetzen?

    Angenommen ich erhalte Bafög und aufstockend ALG 2. (Tageskolleg)

    Zu Bafög ist eine Aufstockung zu beantragen, wenn ich die Kranken- und Pflegeversicherung selber zahlen muss. (Aufstockung des Bafög der Versicherung auch möglich trotz Höchstsatz von 708€?)

    Kann ich mir aussuchen, ob ich über das JC oder das Bafög die Versicherung laufen lasse?

    Was ist finanziell lohnenswerter?

    Dazu noch eine extra Frage. 100€ vom Bafög sind ja anrechnungsfrei bei ALG 2?

    Danke im Voraus.

    Dabke für die Antwort.

    In welchen bekannten Fällen würde eine schulische Ausbildung gefördert? (Lebenslang krankgeschrieben würde ich als unwahrscheinlich bezeichnen.)

    Die kostenlose staatliche Abendschule bekommt keine Klasse zusammen. Daher weiterer weg und das ist dann eine kostenpflichtige Schule. (Abendgymnasium bevorzugt, da tagsüber ggf. Therapie.)

    Ob Bafög oder nicht, ALG 2 wird (auf)stockend gezahlt (oder Sozialhilfe). Ist soweit geklärt.

    Angenommen eine Person wird das Tagesgymnasium oder Abendgymnasium besuchen. (Normale Berufstätigkeit - krankgeschrieben.)

    Ist es möglich, dass das JC (ggf. später Sozialhilfe) die Fahrtkosten und die Schulgebühr (ggf. Anmeldegebühr) übernimmt?

    Wenn nicht, von anderer Stelle möglich?

    (Ca. 200€ Fahrtkosten+Schulgeld)

    Person hat noch keine abgeschlossene Ausbildung.

    (Bitte nur die Fragen beantworten.)