Beiträge von tikki2222
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Hallo,
mein ALG2 Antrag ist endlich durch (darüber bin ich sehr erleichtert).
Bis 100€ darf ich ja dazuverdienen. (zBsp.: durch Privatverkäufe oder Pfand und Schrottsammeln.) Was passiert wenn ich unter den 100€ bleibe und es nicht angebe?
Welche Strafe könnte dann evtl. auf mich zukommen?
Meine letzter AG hat mich für einen Tag nicht bezahlt, den übrigen Verdienst habe ich beim Amt angeben, (wurde mir auch angerechnet).
sollte ich den nicht gezahlten Lohn einklagen? Mach das Sinn, wenn es das Amt dann doch nur wieder abzieht und ich nur Ärger damit habe und im Falle einen juristischen Streites auch verlieren könnte? (wobei ich das für unwahrscheinlich halte.)
Brauche Hilfe bei der Suche nach zwei Formularen.
1.Keine Personalausweisgebühr bei Hartz IV
den Antrag auf Kostenerstattung, ist das der hier: Anlage zur Gewährung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs
2. antrag auf gewärung auf förderung aus dem vermittlungsbudget.... (für eine fahrt zum vorstellungsgesräch) kann es auf der seite von afa nicht finden.
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Hallo,
habe mal einige allgemeine Fragen dazu wenn der ALG2 Antrag abgelehnt wird. (Hier steht im Raum das er evtl. wegen zuviel Vermögen abgelehnt wird, was nach dem Bearbeitungszeitraum nicht mehr der Fall ist)
1.Muss ich mich dann sofort nach Antragsablehnung noch einmal persönlich beim Jobcenter persönlich melden?
2. Wenn ich einen neuen Antrag stelle, ist es besser wenn ich ihn persönlich abgebe, da dann der Eingangsstempel eher drauf ist oder reicht es auch wenn ich ihn in den Briefkasten werfe? Ab welchem Tag kann ich dann ALG2 beziehen?
3. Wo genau muss ich den ALG2 Antrag im Jobcenter abgeben?
4. Bestimmte Unterlagen, wie Mietsvertrag haben sich nicht geändert. Reicht es wenn ich dann soetwas schreibe "siehe Anlagen/Formulare" von vorherigen Antrag oder muss ich wieder alle Anlagen komplett anfügen und alle Bögen komplett ausfüllen?
mfg
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Die von Dir selbst eingezahlten Beiträge haben bei der Einkommensberechnung einen anderen Stellenwert als die vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge. Von daher sehe ich in der Forderung des Jobcenters nicht unbedingt etwas schlimmes.
wenn die Betriebsrente vorzeitig, also vor dem Ruhestand, ausgezahlt werden kann.
Wenn das Entscheidende ist ob Sie vor dem Ruhestand ausgezahlt werden kann, dann verstehe ich nicht warum das Jobcenter die Aufschlüßelung in AG/AN Beiträge sehen möchte.
Kann man sich nicht jede private Altersrente vorzeitig auszahlen lassen, wenn man Sie auflöst?
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das ganze dient der Ermittlung, ob die Betriebsrente als Vermögen verwertbar ist oder nicht. Im Regelfall trifft letzteres zu aber das Amt prüft das nun einfach.
Wann ist denn Betriebsrente als Vermögen verwertbar oder nicht?
(Möcht nur gern vorher wissen ob mein Antrag abgelehnt wird oder nicht.)
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hallo,
die Einzahlungen werden gerade nicht getätigt, da ich gerade keine Einkommen eines Arbeitgebers habe.
"sollte das Jobcenter jedoch die betrieblichen Zahlungen als Einkommen werten und somit das ALGII kürzen, ist das automatisch die Verhinderung der regierungsseitigen GEFORDERTEN Altersvorsorge, da bei Anrechnung der betrieblichen Zahlungen das Existenzminimum NICHT mehr zur Verfügung steht."
Den Punkt find ich Interessant.
Sollte das Jobcenter das als Vermögen werten sehe ich keinen Weg diese betriebliche Altersvorsorge zu kündigen und auch in Zukunft so etwas nicht noch einmal abzuschließen.
"Dir selbst eingezahlten Beiträge haben bei der Einkommensberechnung einen anderen Stellenwert" kannst du das bitte genauer erläutern corinna? welchen stellenwert haben sie genau? und welchen haben sie in der alg2 berechnung?
Lg
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Danke Corinna für die Antwort.
Was meinst du mit Einkommensberechnung genau?
LG
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hat jemand ne idee oder eine vermutung?
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Juhu,
habe einen ALG2 Antrag gestellt und das Amt möchte, von einer betrieblichen Altersvorsorge, eine Übersicht über die eingezahlten Beiträge vom AG und AN (getrennt aufgestellt) sehen.
Eine Übersicht über den derzeitigen (Rückkauf)wert wollte das Amt auch. Diese habe ich schon eingereicht, dass reicht dem Amt nicht.
Kann mir hier jemand sagen warum das dem Amt nicht ausreicht? (Welche Rolle spielen, die eingezahlten Beiträge separat aufgeschlüßelt vom AG/AN in der ALG2 Berechnung?)
Viele Grüße
die tikki beer