Beiträge von Asharah

    Es muss sich um einen "verzehrenden" Krebs handeln, also eine Krebsart, die zu erhöhtem Kalorienbedarf führt.

    Bösartiger Krebs ist meines Erachtens nach immer verzehrend.

    Ich wüsste nur gern welche Art der Ernährung denn vom Amt als angemessen gilt bei solch einer Erkrankung? Denn das einzige was ich bisher weiß das man sich gesund und ausgewogen ernähren soll,bei und auch nach Krebs. Ein Krebskranker der zb durch die Krankheit Gewicht verliert,wird wohl kaum deshalb das doppelte essen um dagegen zu wirken,sprich was den mehrbedarf begründen würde.

    Hallo zusammen,

    Ich möchte einen Antrag auf Mehrbedarf für Kostenaufwändige Ernährung bei Krebs stellen und wollte mal fragen welche Ernährungsform dies rechtfertigt?

    Bin 2010 bereits an Krebs erkrankt und habe damals einen Mehrbedarf beantragt. Mit welcher Kostform das begründet wurde von meinem damaligen Arzt weiß ich leider nicht mehr. Der Antrag wurde damals bewilligt.

    Nun ist Ende letzten Jahres eine neue Krebserkrankung festgestellt worden und ich möchte erneut einen Antrag stellen. Nachdem was ich gelesen habe zählt eine normale Vollkost nicht darunter aber laut Ernährungsberatung soll ich mich Vollwertig und Vitaminreich ernähren.

    Hat jemand von euch Erfahrungen damit bzg Krebserkrankung und kann mir weiter helfen?

    Hallo,ich bin alleinerziehend und habe eine 2 jährige Tochter. Wir wohnen auf 46 qm und ich suche schon seit der Schwangerschaft eine größere Wohnung. Leider bislang vergeblich,da Kind,Amt und Hund wie viele wissen Dinge sind die nicht gern gesehen werden. Jetzt habe ich die Möglichkeit beim gleichen Vermieter im Nachbarhaus eine Wohnung zu beziehen. Die Wohnung benötigt wbs,den ich bekomme. Ist knapp 65qm groß und liegt mit der der Kaltmiete + Betriebskosten 12 € über den erlaubten Mietpreis. Kam also ein Brief das die Wohnung nicht angemessen sei und ich umziehen könne aber 6 Monate Zeit hätte die Miete zu senken (umzug/Untermieter etc.). Kann man mir wegen 12 Euro wirklich eine eigentlich angemessene Wohnung verwehren? Und wenn ich trotzdem dort einziehen würde,was würde im schlimmsten Fall passieren? Ich habe kein Problem damit diese Differenz von der Grundsicherung zu zahlen. Kann das Amt mich nach der Frist quasi zwingen umzuziehen? Und wie würde es sich verhalten wenn ich eine betriebskosten Nachzahlung bekäme?müsste ich die alleine tragen? Bitte um Hilfe, leide sehr unter der derzeitigen wohnsituation. Danke

    ok,hab mich evtl doof ausgedrückt. Mein letztes Gehalt ist jetzt 11 monate her. Da aber meine Tochter im Januar zur Welt kam zählen ja die letzten 12 Monate vor Geburt und demnach habe ich noch 6 Monate zusätzlich zum Hartz 4 Geld verdient. LG

    so,wie es aussieht bekomme ich also nicht die vollen 300 Euro elterngeld. Sondern das was ich durchschnittlich in dem Jahr vor Entbindung verdient habe. Frage mich ob das so richtig ist?

    Hallo,

    entscheidend ist, ob Du 12 Monate vor dem Elterngeld gearbeitet hast und in welcher Höhe je Monat. Nach Deinen Angaben hast Du 1 Monat mit 400 € gearbeitet, womit 300 € Elterngeld anrechnungsfrei bleiben.

    insgesamt waren es in den 12 Monaten vor der Geburt 6 Monate die ich noch gearbeitet habe. Aber dann frage ich mich warum das versorgungsamt von der Nachzahlung Januar bis Mai um die 600 Euro einbehalten hat. Dann müsste ja das Jobcenter das ok geben,das ich dieses Geld auch bekomme,oder?

    LG

    Hallo,

    siehe § 10 Abs. 5 BEEG.

    Gruß

    erstmal danke für deine Antwort. Trotzdem steig ich da immer noch nicht durch. Habe ja schon recherchiert im Netz und überall gelesen das Elterngeld voll angerechnet wird WENN man vorher nicht gearbeitet hat. Da ich ja in meinem Minijob 400 Euro raus bekommen habe,dürfen die das elterngeld zumindest nicht komplett anrechnen. Die Nachzahlung belief sich nun auf 1500 Euro und das versorgungsamt hat mir über die Hälfte davon ausbezahlt und den Rest einbehalten mit der Begründung, das das Jobcenter darüber entscheidet. Ich wüsste einfach nur gern ob mir nicht die ganzen 300 Euro zustehen also zusätzlich zum alg2 ? LG

    Hallo,

    ich hatte bis vor etwa 11 Monaten noch einen Minijob bei dem ich durchschnittlich 400 € raus bekam. Diesen Job habe ich über 4 Jahre ausgeübt und als ich etwa im 3. Monat schwanger war habe ich gekündigt. Hartz 4 bekomme ich seit März 2018 ,wobei ich anfangs ja nur aufgestockt wurde. Jedenfalls kam nun im Januar diesen Jahres meine Tochter zur Welt und ich habe Elterngeld beantragt. Die Bewilligung habe ich nun vor kurzem bekommen,das mir 300 Euro monatlich bewilligt wurden. Jetzt ist es ja so das normalerweise das elterngeld komplett angerechnet wird. Aber eben nicht wenn man vorher gearbeitet hat. Mir wurde jetzt also einen Teil der Nachzahlung ausbezahlt und einen Teil wurde einbehalten weil das Jobcenter darüber entscheiden muss.

    Meine Frage lautet nun,habe ich nicht ein recht auf die vollen 300 Euro monatlich da mein Verdienst ja zuvor bei 400 + gelegen hat? Oder darf ich von dem elterngeld nur soviel behalten wie als würde ich mir zum hartz 4 was dazu verdienen?