Vielen Dank Corinna und Schorsch für Eure Antworten. Stimmt, die Jobcenter handhaben das unterschiedlich. Anwälte kennen sich damit meist leider nicht so gut aus, wenn es darum geht, die Betreuungszeiten so aufzuteilen, dass auf der einen Seite der anteilige Mehrbedarf für den Elternteil, der Alg II erhält anteilig gezahlt wird analog zum Sozialgeld, aber auf der anderen seite keine Barunterhaltspflicht eintreten soll, da diese ja bei genau 50/50 von vielen Jobcentern bereits über §33SGBII gefahndet wird und das Geld dann sozusagen aus der Familie fließt und dem Kind nicht mehr zu Gute kommen kann. Hatte gehofft ein AZ eines Urteils zu bekommen, bei dem anteilig auch bei weniger als 50/50 Betreuungszeit anteiliger Mehrbedarf gezahlt wird?