aja - Du hast also Gehalt während des Krankengeldbezug bekommen? Und hast dennoch 3 Monate vom ALG II gelebt?
Sorry - aber Deine Angaben sind sehr widersprüchlich.
Ich versteh grade nicht wo du den Widerspruch siehst, Offensichtlich hat du die Problemstellung bzw.meine Frage nicht richtig verstanden.....aber tatsächlich hat sich das Thema erledig.
Wenn ich mein JC richtig verstanden habe soll nun der Krankengeldeingang im Feb ( also außerhalb meines AlG Bezuges ) als Einkommen bei der Berechnung des jetzt folgenden Bewilligungszeitraum abgezogen werden.
Das kommt mir absurd vor. Weiß jemand mehr, oder ob es irgendeine Rechtsgrundlage dafür gibt? Einen Bescheid habe ich noch nicht.
Die Antwort dürfte sein: Da sich beide Leistungen gegenseitig ausschließen ist es schlicht nicht möglich KG als Einkommen im AlG2 Bezug zu werten.