Beiträge von ricardo

    aja - Du hast also Gehalt während des Krankengeldbezug bekommen? Und hast dennoch 3 Monate vom ALG II gelebt?


    Sorry - aber Deine Angaben sind sehr widersprüchlich.

    Ich versteh grade nicht wo du den Widerspruch siehst, Offensichtlich hat du die Problemstellung bzw.meine Frage nicht richtig verstanden.....aber tatsächlich hat sich das Thema erledig.

    Wenn ich mein JC richtig verstanden habe soll nun der Krankengeldeingang im Feb ( also außerhalb meines AlG Bezuges ) als Einkommen bei der Berechnung des jetzt folgenden Bewilligungszeitraum abgezogen werden.


    Das kommt mir absurd vor. Weiß jemand mehr, oder ob es irgendeine Rechtsgrundlage dafür gibt? Einen Bescheid habe ich noch nicht.

    Die Antwort dürfte sein: Da sich beide Leistungen gegenseitig ausschließen ist es schlicht nicht möglich KG als Einkommen im AlG2 Bezug zu werten.

    Hallo Corinna!

    Ich habe bei Kündigung ( nach Arbeitsaufnahme ) einen Antag gestellt und darauf hingewiesen das ich erst nach dem KG Bezug anspruchsberechtigt bin.

    Ich hab denen das mehrfach mitgeteilt und alle erforderlichen Unterlagen um zu erkenne das die Bewilligung rechtswidrig war lagen dem JC vor.

    Das heißt: es war erkennbar und offensichtlich das ich nicht anspruchsberechtigt war bzw. die die Voraussetzung dazu erfüllt habe.

    ( Tatsächlich hätte ich im AlG2 Bezug kein Anspruch auf Krankengeld um umgekehrt )

    Nochmal danke für deine Hinweise. Das wird wohl ggf vor Gericht geklärt werden müssen.

    Hallo Corinna!

    Erstmal danke für deine Hilfe

    Es gab bisher eine Neuberechnung/Abschlussbescheid dem ich widersprochen habe.

    Ich denk mal so vor mich hin und bin für Hinweise dankbar

    Ich vermute das das aus meiner Sicht entscheidende wohl der Bewilligungsbescheid ist. AlG2 setzt Bedürftigkeit voraus, Da ich bei Antragstellung erkennbar nicht bedürftig war, mehrfach darauf hingewiesen habe und zudem dem JC alle Unterlagen vorlagen aus dem das klar erkennbar war: Dürfte der Bewilligungsbescheid rechtswidrig sein?????????

    Ich war letzes Jahr im AlG2 Bezug. Dann 2 Monate Arbeit und anschließend 3 Monat krank mit Krankengeld in ausreichender Höhe ohne Anspruch auf AlG2.

    Durch Probleme mit der Bescheinigung durch den letzten Arbeitgeber war der KG Zufluß von 3 Monaten komplett im Feb. Das war nicht schlimm da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.

    ( Jetzt fordern die die Überzahlung zurück. Das ist o.k.! )

    Ab März war/bin ich dann wieder im Leistungsbezug

    Wenn ich mein JC richtig verstanden habe soll nun der Krankengeldeingang im Feb ( also außerhalb meines AlG Bezuges ) als Einkommen bei der Berechnung des jetzt folgenden Bewilligungszeitraum abgezogen werden.

    Das kommt mir absurd vor. Weiß jemand mehr, oder ob es irgendeine Rechtsgrundlage dafür gibt? Einen Bescheid habe ich noch nicht.