Beiträge von Hanni

    Hallo,

    ich hatte schon vermutet, dass es die von mir erhoffte Lösung nicht gibt.

    Der Arzt sagt natürlich, dass man mit AU nicht arbeiten kann, aber ein Arzt weiß nicht immer alles.

    Deshalb habe ich hier gefragt.

    Ich kann momentan zu keinem Jobcenter gehen.

    Sonst hätte ich das übergangsweise vielleicht schon getan.

    VG

    Hallo,

    danke noch für die nun für mich deutlichere Erklärung!

    Es gibt also eigentlich, wenn man ehrlich ist, keine Möglichkeit normal zu arbeiten.

    Harry: Nein, aber ich kann mein Problem hier öffentlich nicht ausbreiten.

    Mir ging es nur um meine Frage.

    Die ist nur so beantwortet, wie ich es mir nicht gewünscht hatte, aber wie es vollkommen nachvollziehbar ist.

    VG

    Hallo noch mal,

    ich habe dazu noch eine ergänzende Frage, falls möglich:

    Wenn der Arbeitgeber gegen die Fürsorgepflicht verstößt, wäre es doch überhaupt nicht möglich, ihm die Wahrheit mitzuteilen. Ist das so richtig?

    Es zählt also nicht, wofür man krankgeschrieben ist, sondern dass man krankgeschrieben ist, auch wenn man sich eine Arbeit suchen würde, die von der Krankheit nicht beeinflusst würde.

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    mir ist klar, dass meine Frage möglicherweise nicht ins Forum passt, doch habe ich die Hoffnung, dass mir vielleicht trotzdem jemand eine Auskunft zur rechtl. Situation bei meinem Anliegen geben kann.

    Danke vorab!

    Z. Zt. bin ich krankgeschrieben und arbeitslos.

    Eigentlich bräuchte ich die Krankschreibung somit nicht, was aber nichts am krank sein ändern würde.

    Darum geht es mir auch nicht.

    Ich möchte wenn irgend möglich, trotz der Krankheit arbeiten gehen, um zumindest den Lebensunterhalt zu verdienen und die Wohnung nicht zu verlieren, ohne etwas beantragen zu müssen.

    Das zur Situation.

    Meine Frage ist, ob ich mich trotz der Krankheit / vorhandener Krankschreibung bewerben und arbeiten darf und zwar soweit es möglich ist und wenn ich jemand anderen nicht gefährden würde?

    Falls das erlaubt ist, muss ich dann den potentiellen Arbeitgeber oder andere Stellen und Personen über meine Krankschreibung informieren, auch wenn diese keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung in dem speziellen Job hätte?

    VG