Hallo und guten morgen, ich benötige Informationen zum Thema ALG 2 und Selbstständigkeit.
Ich bin Alleinerziehend und beziehe ALG2. In den Jahren von 2015 an habe ich eine , selbstfinanzierte, Ausbildung zur Heilpraktikerin gemacht, mit Einverständnis der Arge. Nach bestandener Prüfung habe ich, mit Einverständnis des Casemanagers, meine eigene Praxis in 2018 eröffnet. Die Praxis ist angelaufen, aber sicher noch Luft nach oben. Es läuft sicher kostendeckend mit einem kleinen Überschuss. Nun werde ich zum Gespräch gebeten.
Ich bekam ca. 350 € und KV bezahlt, die Miete und Kinder usw. sind immer schon autark. Ich gebe meine EÜR pünktlich ab und habe zur Zeit 200€ Einkommen, was auch verrechnet wird. Somit bekommt unsere Bedarfsgemeinschaft insgesammt monatl. ca. 200€ von der Arge und die KV .Bis zum Wegfall der ALG Bezüge sind es damit halt knapp 200€ plus KV, was ich sicherlich auch noch erreichen werde. Jetzt werde ich zum Gespräch gebeten über die Fortführung meiner Selbstständigkeit. meine aktuelle Eingliederungsvereinbarung läuft noch bis September 19. Meine Fragen sind nun, können sie mich zwingen die Selbstständigkeit aufzugeben indem die Grundsicherung/ KV gestrichen wird? Warum kann ich nicht als Aufstockerin geführt werden? Auf was muss ich mich in dem Gespräch vorbereiten? Ich finde keine Gesetzestexte über mögliche Fristen für den Bezug o.ä. Ich bedanke mich schonmal für Eure Hilfe.