Beiträge von himmel

    Das Jobcenter Süd.

    #1 München Süd dürfte dann für dich zuständig sein. Um sicher zu gehen, rufe morgen einfach im Jobcenter an.

    Das Jobcenter in ganz München ist selten erreichbar, deswegen bin ich einfach gestern ins Jobcenter Süd gefahren (sollte ja nach eurer Meinung zuständig sein, haha). Dort erklärte man mir die Zuständigkeit sei im Jobcenter Nord.

    Komisch, ich habe doch alle erforderlichen Informationen gegeben damit Ihr Experten eine korrekte Antwort geben könnt.

    Informationen:

    - Ich erhalte aktuell Harz 4 und wohne in München Nord > Folge: Ich beziehe vom Jobcenter Nord

    - Ich werde bald umziehen nach München Süd > Folge: Immer noch das Jobcenter Nord zuständig, weil ich dort noch immer Leistungsbezieher bin.

    > Das Jobcenter im Süden München Münchens ist nicht zuständig!

    Dann wirst du die o. g. Möbel, die du als Erstausstattung geltend machen willst, gar nicht unterbringen können.

    Deine Rechenkunst bitte ich dich zu erläutern:

    - Kleiderschrank (200€) 0,6 Quadratmeter, es handelt sich ja schließlich nicht um einen 500€ Kleiderschrank mit 3 Metern Breite !!

    - Regal (50 €) 0,3 qm, z.B. Billy von IKEA (Achte doch mal auf den gegeben Preis, es handelt sich ja nicht um eine 1000€ Bücherwand !!

    - Bett (200 €) 2 qm

    - Couch (250 €) 2 qm, Achte mal auf den Preis, so groß kann keine Couch für 250 € nicht sein !

    - Schreibtisch (150 €) mit Stuhl (70 €) 1,5 qm

    - Rest 0 qm

    Gesamt 5,8 qm

    Entschuldigt die ständigen Wiederholungen, das Zimmer ist etwa 17-20 Quadratmeter groß. Offensichtlich schreibt ihr nur Scheiße um Hilfesuchenden falsche Informationen mitzuteilen.


    Ärgerlich, dass ich weder im Internet Informationen zu meinen einfachen Fragen finde, noch in diesem Foren mit selbsternannten Experten.

    Zitat

    eine 3-Zimmer-Wohnung für eine alleinstehende Person? Kaum anzunehmen, daß hier gerade in München eine Kostenübernahme erfolgt. Ohne Kostenübernahme aber auch keine Erstaustattung.

    Sorry, ich habe einen Fehler im Text. Ich ziehe in eine 3er WG (3 Zimmer Wohnung). Hier beanspruche ich nur ein Zimmer in einem 3 Personen Haushalt.


    Hab noch diese Fragen:

    2. Pauschalbetrag: Laut dieser Quelle Erstausstattung Berlin wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Scheint wohl nur für Berlin zu gelten. Wie sieht das in meinem Fall aus als Einzel-Leistungsbezieher in einem 3-Personenhaushalt?

    3. Möblierung wünschen: Kann ich die Möbel aus einem Katalog (IKEA) auswählen und die Liste der erforderlichen Gegenstände dem zuständigen Jobcenter übermitteln oder wie funktioniert das?

    4. Kauf vor Antragstellung: Zum einen habe ich gelesen, dass Erstausstattungs-Gegenstände nicht mehr erstattet werden, sofern diese vor der Antragsentscheidung gekauft wurden.

    Andererseits las ich über den umgekehrten Fall, nämlich dass Erstausstattungs-Gegenstände auch lange nach dem Kauf erstattet werden, auch dann wenn erst im Nachhinein ein Antrag auf Erstattung der Erstausstattung folgte.

    Die Frage ist für mich insoweit relevant, weil ich in 2 Wochen umziehe und noch keinen Erstausstattungsantrag eingereicht habe. Sollte ich bis zur Entscheidung in einem leeren Zimmer verweilen oder kann ich bereits vor Antragsentscheidung mein Zimmer möblieren?

    Hallo,

    Ich bitte um Rat. Ich habe noch einige Fragen zur Ersteinrichtung, die die Internetrecherchen nicht beantworten konnten.

    Kurz zu mir: Ich bin 30 Jahre alt und zurzeit in einer Therapieeinrichtung zur Suchtentwöhnung, Hartz 4 Bezieher :(. In wenigen Wochen werde ich in einer 3-Zimmer-Wohnung von München Nord nach München Süd ziehen. Das Zimmer der neuen Wohnung ist nicht möbliert, jedoch sind Einrichtung in Küche und Bad vorhanden.

    Ich rechne mit folgenden Kosten: Kleiderschrank (200 €), Regal (50 €) Bett (200 €), Couch (250 €), Schreibtisch (150 €), Stuhl (70 €), Lampe (30 €), Kleinteile (100 €). Insgesamt 1050 €

    NICHT benötigt wird alles andere (TV, Kleidung etc)

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Zuständigkeit: Ist das Jobcenter, in dessen Nähe ich zur Zeit wohne (München Nord) oder in dessen Nähe ich wohnem werde (München Süd), für die Antragsbearbeitung der Ersteinrichtung zuständig?

    2. Pauschalbetrag: Laut dieser Quelle Erstausstattung Berlin wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Scheint wohl nur für Berlin zu gelten. Wie sieht das in meinem Fall aus als Einzel-Leistungsbezieher in einem 3-Personenhaushalt?

    3. Möblierung wünschen: Kann ich die Möbel aus einem Katalog (IKEA) auswählen und die Liste der erforderlichen Gegenstände dem zuständigen Jobcenter übermitteln oder wie funktioniert das?

    4. Kauf vor Antragstellung: Zum einen habe ich gelesen, dass Erstausstattungs-Gegenstände nicht mehr erstattet werden, sofern diese vor der Antragsentscheidung gekauft wurden.

    Andererseits las ich über den umgekehrten Fall, nämlich dass Erstausstattungs-Gegenstände auch lange nach dem Kauf erstattet werden, auch dann wenn erst im Nachhinein ein Antrag auf Erstattung der Erstausstattung folgte.

    Die Frage ist für mich insoweit relevant, weil ich in 2 Wochen umziehe und noch keinen Erstausstattungsantrag eingereicht habe. Sollte ich bis zur Entscheidung in einem leeren Zimmer verweilen oder kann ich bereits vor Antragsentscheidung mein Zimmer möblieren?

    Vielen vielen Dank für die Antworten!