die zustimmung das ich umziehen darf habe ich schon aber trotzdem will das neue jobcenter so eine notwendigkeitsbescheinigung
Beiträge von xsteffsteff1986
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Vereinfachte Kurzfassung:
Wenn man bereits Grundsicherung für Arbeitssuchende bezieht, muss man bei Umzügen 2 rechtliche Fragen unterscheiden:
1. Kann die künftige laufende Miete vom (neuen) Jobcenter übernommen werden?
Das orientiert sich daran, ob die Kosten der Unterkunft nach den Regeln vor Ort beim neuen Jobcenter angemessen sind.
2. Können die auf den Umzug bezogenen Kosten vom Jobcenter gezahlt werden?
Dazu gehört auch die Kaution.
Hierfür ist entscheidend, ob der Umzug inkl. Auszug überhaupt erforderlich war etc. Das kann aus der Natur der Sache heraus nur die Behörde am bisherigen Wohnort sinnvoll prüfen und bescheinigen.
In Deinem Fall stellt sich hinsichtlich Kaution und sonstiger Umzugskosten also erst einmal die Frage, wieso überhaupt ein Auszug aus der bisherigen Wohnung in rechtlicher Hinsicht (!) geboten war.
Darüber hast Du bisher nichts geschrieben.
hallo da vor kurzem meine großeltern gestorben sind wo ich mit im haus gewohnt hab u das haus jetzt verkauft ist und mein zuständiges jobcenter darüber auch bescheid weiß muss ich ja aus dem haus raus.
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hallo ich habe der zeit das problem das ich umziehen will
eine wohnung habe ich schon gefunden wo mir das neue jobcenter schon geschrieben hat das sie die miete usw übernehmen würden.
das problem ist jetzt aber um die mietkaution zu sichern zu können brauch das neue jobcenter von meinem jetzigen eine Notwendigkeitsbestätigung.
ich habe bei meinem jetzigen gestern nach einer Notwendigkeitsbestätigung gefragt diese haben mir dann gesagt sowas stellen die seid 2 jahren nicht mehr aus.
daraufhin habe ich bei dem neuen angerufen und das denen so gesagt und die meinten nur das ist Blödsinn sie bräuchten das nur ausdrucken.
zudem brauch auch der vermieter diese Notwendigkeitsbestätigung wegen der mietkaution.kann mir da jemand weiterhelfen ich bin langsam am verzweifeln.