Beiträge von Nooria

    Die Krankenkasse anzusprechen ist eine gute Idee. . . danke für den Hinweis.

    Ja, ich gehe auch davon aus, dass ein Widerspruch nichts bringt, weil in der Begründung für die Ablehnung stand, dass das Sozialticket auch für andere Fahrten zusätzlich zur Vergabe genutzt werden könnte und eine Finanzierung durch das JobCenter dann nicht nur den besonderen Bedarf abdecken würde.

    Folgenden Antrag hatte ich an das örtliche JobCenter geschickt:

    Guten Tag Herr XXXX,

    hiermit stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme der Fahrtkosten im Rahmen
    meiner Substitutionsbehandlung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des
    Sozialgerichtes Wiesbaden vom 11.10.2010.

    Die mich substituierende Praxis von XXXX befindet sich auf der XXXX-Straße
    in XXX und damit etwa 5 km von meiner Wohnung entfernt, so dass der Weg nur

    mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann – ein Fahrrad
    besitze ich nicht. Die Fahrtkosten mit dem Sozialticket betragen monatlich Euro
    38,65 Euro. Die Fahrtkosten fallen täglich über einen längeren Zeitraum an und
    stellen einen besonderen Bedarf dar.

    Der Antrag wurde vom JobCenter abgelehnt mit der Begründung, dass Fahrtkosten Bestandteil des Regelbedarfs sind und daher keinen Mehrbedarf nach SGB II §21 darstellen.

    Meine Frage: Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? Und wenn ja, wie begründe ich diesen?

    Nooria