Guten
Morgen. Ich wende mich als Neuling heute an euch und hoffe, dass ihr mir helfen
könnt. Leider habe ich gleich mehrere Probleme mit dem Jobcenter.
Zunächst
ein paar allgemeine Informationen zu mir und meiner Situation: ich bin 42 Jahre
alt, habe einen GdB von 60 % und beziehe seit etwa 5 Jahren ALG 2. Ich wohne zur
Miete alleine in einer Wohnung. Zusätzlich bin ich seit 2010 die Pflegeperson
meiner Schwester. Diese hat, da sie auf ständige Hilfe anderer angewiesen ist,
einen GdB von 100 % und den Pflegegrad 5 mit Bestandsschutz. Meine Schwester "arbeitet",
wenn es ihr möglich ist, in den Werkstätten für Behinderte. Sie wohnt bei
unserer Mutter. Mit dieser habe ich mir vor Jahren noch die Pflege geteilt,
doch leider ist ihr die Pflege meiner Schwester schon lange nicht mehr möglich,
vielmehr bahnt sich von dieser Seite aus leider auch die Pflege an. Einen
Pflegegrad hat unsere Mutter (noch) nicht.
Eine
Pflege durch z. B. einen Pflegedienst ist aus verschiedenen Gründen nicht
möglich. Für die Pflegetätigkeit erhalte ich nachweislich nichts, möchte es
auch nicht, da ich die Pflegetätigkeit als selbstverständlich empfinde.
Die
Situation ist dem Jobcenter bekannt, ich habe diesem auch schon mehrfach Pflegebescheinigungen
seitens der Krankenkasse einreichen müssen. Sogar schon so häufig, dass die
Krankenkasse bereits gefragt hat, was das soll, da sich am Gesundheitszustand
meiner Schwester (leider) nichts mehr ändern wird.
Vor
2 Wochen bekam ich eine relativ kurzfristige Einladung seitens meiner Sachbearbeiterin
zwecks Besprechung meiner aktuellen beruflichen Situation. Leider sind diese
Einladungen immer sehr kurzfristig, sodass ich schon mehrfach z. B. wichtige
Arzttermine absagen musste, oder im Bekanntenkreis darum "betteln"
musste, dass jemand sich in dieser Zeit um meine Schwester kümmert.
Da
ich mittlerweile immer einen Beistand zu den Terminen mitnehme, gestaltet sich
eine kurzfristige Organisation eines Beistands ebenfalls schwierig.
Der
Besprechungstermin bei meiner Sachbearbeiterin (im Beisein ihrer Teamleitung,
"Sie kommen ja auch immer mit einem Beistand") war letzte Woche. Mein
Beistand war dabei und kann den Inhalt des Gespräches bestätigen. Mir wurde,
als ich darum bat, die Eingliederungsvereinbarung mitzunehmen, unter dem "freundlichen Hinweis auf den
Erlass eines Verwaltungsaktes" "extremst nahegelegt" die Eingliederungsvereinbarung (nebst
Rechtsfolgenbelehrung) zu unterschreiben, was ich letztlich auch tat, da ich
mich sehr unter Druck gesetzt gefühlt habe.
Meine
Pflichten laut Eingliederungsvereinbarung sind folgende:
"Laut
Urteil des LSG NRW 18. 05. 2011 L 19 AS 576/11 muss der Leistungsbezieher
folgende Nachweise erbringen:
-
Art und Dauer (Zeitaufwand) der Pflege bei dem pflegenden Angehörigen
-
Wegstrecke und Dauer der Anreise zu der pflegenden Person
-
wer kann weiterhin die Pflege der zu Pflegenden übernehmen
-
Einnahmen und sämtliches Vermögen aus der Pflegetätigkeit
Abgabe
der Unterlagen bis zum 23. 07. 2019"
Der
Tenor meiner Sachbearbeiterin ist, dass ich, wenn meine Schwester in der WfB
ist, eine Arbeitstätigkeit aufnehmen könne. Dass meine Schwester unregelmäßig
in die WfB geht, z. B. durch Krankheit, Urlaub, Therapien, Arztbesuche o. ä.,
und auch sonst mit der Pflege viele Aufgaben verbunden sind, interessiert meine
Sachbearbeiterin nicht.
Daher
meine erste Frage an euch: wie schaut es mit dieser Eingliederungsvereinbarung
aus? Wie soll ich mich verhalten? Meine Schwester ist ebenfalls der Ansicht,
dass das Jobcenter, zumal sie keine Leistungen von ihm erhält, nichts über Art
und Dauer der Pflege bei ihr anzugehen hat.
Meine
zweite Frage bezieht sich auf die Einladung zum Job-Speed-Dating am 30. 07.
2019 (nebst Rechtsfolgenbelehrung), die ich zwischenzeitig ebenfalls erhalten
habe. Dies wurde schon beim Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin kurz
angerissen, und ich sagte ihr bereits, dass ich nicht weiß, ob ich an dem Tag
und für die Dauer aufgrund meiner pflegerischen Tätigkeit daran teilnehmen
könne.
Bei
diesem Job-Speed-Dating hätte ich "die Möglichkeit, mehrere kurze
Vorstellungsgespräche mit Arbeitgebern zu führen". "Worin besteht der
Vorteil für Sie? Durch die kompakten Vorstellungsgespräche vergrößern Sie so
Ihre Chancen, Arbeit zu finden. Bringen Sie bitte zu diesem Termin den
ausgedruckten Lebenslauf in vierfacher Ausführung mit."
Hier
ist die Frage, ob ich daran teilnehmen muss, denn eine Arbeitsaufnahme ist in
meiner Situation leider nicht möglich. Vorstellungsgespräche sehen für mich
auch anders als " Speed-Dating" aus.
Meine
letzte Frage bezieht sich auf meine Sachbearbeiterin. Diese war bereits vor
einigen Jahren für mich zuständig. Meine verschiedenen Beistände, die sie
kennen lernen "durften" formulierten es jedes Mal so: "Was hat
die eigentlich gegen dich?". Ihre Art, ihr Vorgehen, und nicht zuletzt meine
häufig nicht angekommenen Unterlagen (trotz dass ich sie sowohl faxte, als auch
von jemanden in den Briefkasten einwerfen ließ) führten damals dazu, dass ich eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine damalige Sachbearbeiterin führen musste.
Das Ergebnis war, dass im Beisein der damaligen Teamleitung und meines
Beistandes (mündlich) vereinbart wurde, dass sie nicht und nie mehr meine
Sachbearbeiterin sein wird.
Dennoch
habe ich diese Sachbearbeiterin seit einiger Zeit wieder. Seitdem kommen
Unterlagen wieder nicht an oder werden nicht bearbeitet und die
Sachbearbeiterin setzt mich mit allen Mitteln unter Druck. Alle meine Hinweise
auf die Vereinbarung, sowohl im Gespräch, als auch schriftlich, bringen nichts.
Im letzten Gespräch sagte die neue Teamleitung prinzipiell, ich müsse mich
damit abfinden, da meine Sachbearbeiterin als einzige in der Lage sei, sich um
Belange von Schwerbehinderten zu kümmern.
Hierzu
sei erwähnt, dass auch die neue Teamleitung die gleiche Kerbe wie meine
Sachbearbeiterin einschlägt: Unterlagen kommen auch bei ihr nicht an oder
werden nicht bearbeitet. Als ich sie bei einer (vorher schriftlich)
mitgeteilten Lüge ertappte, wurde dies nach einigem Hin und Her als Versehen
"entschuldigt".
Ich
hoffe, ihr könnt mir helfen, gerade im Hinblick auf die Eingliederungsvereinbarung,
da ich diese Anfang nächster Woche "erfüllt" haben muss. Falls ihr
noch Rückfragen habt, könnt ihr sie gerne stellen. Ich weiß allerdings nicht,
wie lange ich zum Antworten brauche, selbst für diese Ausführungen habe ich
mehrere Tage benötigt.
Vielen
Dank.