Hallo,
die Frage erschließt sich mir jetzt nicht. Ich habe die Eingliederungsvereinbarung noch nicht unterschrieben. Meine Frage war ja, ob ich dazu verpflichtet bin oder nicht. Kann ich den Passus einfach durchstreichen? Die Ev. kam mit der Post und muss noch zurückgesendet werden.
Viele Grüße