[...] Ich werde ca. 200 € mehr Gehalt bekommen, was mir für September vom JC zur Verfügung stand. Die Leistungen werden zum 01. Oktober eingestellt.
Ich hatte also ca. 1200 € vom JC bekommen und mein Gehalt war 1400 €.
[...] Ich werde ca. 200 € mehr Gehalt bekommen, was mir für September vom JC zur Verfügung stand. Die Leistungen werden zum 01. Oktober eingestellt.
Ich hatte also ca. 1200 € vom JC bekommen und mein Gehalt war 1400 €.
Das kann dir keiner beantworten, da uns die genauen Zahlen nicht vorliegen.
Ich habe mein Einkommen doch oben bereits erwähnt. Oder benötigst Du noch weitere Informationen?
Als komplette Summe oder anteilig?
Ich werde ca. 1400 € netto erhalten. Ja, es ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Hallo,
ich habe für September Leistungen vom JC bezogen. Nun habe ich eine Tätigkeit ab Mitte September aufgenommen und das Gehalt wird noch im September ausgezahlt. Ich werde ca. 200 € mehr Gehalt bekommen, was mir für September vom JC zur Verfügung stand. Die Leistungen werden zum 01. Oktober eingestellt.
1) Muss ich nun für September den kompletten Betrag an das JC zurückzahlen oder gibt es eine anteilige Berechnung?
2) Muss ich auch rückwirkend meine Krankenkasse selbst bezahlen?
Wieso sollten Ersatzansprüche geprüft werden? Ist doch keine gewollte Herbeiführung der Bedürftigkeit?
Aktuell bin ich Hilfebedürftig - ja. Und ich habe mich auch eigenständig um den Job bemüht. Die Bedingungen (Gehalt, Entfernung etc.) sind aber für mich nicht optimal. Es ist ein Jobangebot, das ich annehmen könnte, muss aber aufgrund der Bedingungen nicht sein; hat also nichts mit Lust zu tun.
Oder muss man als Hartz4-Empfänger jeden Job annehmen? (Dann gäbe es doch keine H4-Empfänger mehr?)
Hallo,
ich habe für September einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Allerdings werde ich eventuell zur Mitte des Monats einen Job antreten. Der Vertrag wurde mir zwar zugesandt, ich habe aber noch nicht unterschrieben.
1) Ich habe erfahren, dass man einen Antrag für Übernahme der Fahrtkosten beim Arbeitsvermittler stellen kann. Wisst ihr, in welchen Fällen dies möglich ist? Die Arbeitsstelle ist ca. 30 km entfernt. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dauert die Fahrt 1,5 Stunden.
2) Könnte ich ein zinsloses Darlehen für ein Fahrzeug bekommen? Falls ja, in welcher Höhe?
3) Da es ein Bürojob ist, brauche ich dementsprechend "feine" Kleidung, sprich Hemd und Jeanshose. Gibt es Anspruch darauf, denn ohne angemessene Kleidung kann man ja theoretisch nicht arbeiten?
4) Muss ich den besagten Job überhaupt annehmen? Ich hatte mich eigenständig dort beworben.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Hallo,
da Du bisher nicht mal ansatzweise etwas darüber geschrieben hast, warum ein Umzug notwendig sein sollte und wieso Dir Deiner Meinung nach eine Erstaustattung zustehen sollte, kann Dir kaum jemand Deine letzten Fragen beantworten.
Gruß!
Weil ich schon längere Zeit ausziehen wollte und den Mietvertrag auch vor meiner Arbeitslosigkeit unterzeichnet hatte. Die Arbeitslosigkeit ist leider plötzlich gekommen. Wem steht denn eine Erstausstattung zu? Ich ziehe von zu Hause (Elternhaus) aus und daher hätte ich i.d.R. Anspruch darauf.
Es gibt nur wenig, das bei einem Jobcenter mehr die "red flags" hebt, als Jemand, der direkt vor Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag verschleudert und dann einen Antrag stellt. Bei Dir wäre es sogar ein "Antrag stellen - Geld verheizen - nochmal Antrag stellen und dann auch noch eine Erstausstattung beantragen".
Wenn man ausprobieren will, welche Befugnisse und Möglichkeiten ein Jobcenter hat, wenn es die maximale Aufmerksamkeit und genug Zeit der Mitarbeiter auf einen Fall richtet, dann kann man sich natürlich derart provokant präsentieren.
Ich kann aber guten Gewissens nicht dazu raten und verweise insoweit auf den Beitrag von bass386 #12.
Ich glaube ich kann mich nicht korrekt ausdrücken oder ihr wollte es nicht verstehen: Ich bin kurz vor meinem Einzug und muss VOR DEM EINZUG die Kaution & Miete bezahlen! Das ist doch kein "Geld verheizen".
Antwort bearbeitet.
Du musst niemandem vorschreiben, wer nun wann welche Frage zu beantworten hat und schon gar nicht in Fettschrift schreiben. Da deine Frage ausreichend beantwortet wurde, wird der Thread wie in Post #17 geschrieben geschlossen.
Angenommen, ich kaufe damit keine Möbel etc. Ich liege ja mit einer Summe über dem Freibetrag, die sofort wieder innerhalb des Freibetrages liegen wird, sobald ich die Kaution und Miete bezahle. Und das muss ich innerhalb der nächsten Tage auch überweisen.
Wenn ich nach Zahlung der Kaution und der Miete wieder unter dem Freibetrag liege, habe ich dann wieder Ansprüche, obwohl ich ein Restguthaben auf dem Konto haben werde, das aber UNTER dem Freibetrag liegt? Dann hätte ich doch auch Anspruch auf Erstausstattung, oder?
Moment Mal: ich verschwende das Geld doch gar nicht. Ich muss damit meine Kaution etc. zahlen. Und für meine Wohnung benötige ich nun mal Möbel. Und wenn ich bis zu einer gewissen Summe dafür selbst aufkomme und danach einen Antrag stelle, müsste es doch genehmigt werden.
Zudem beziehe ich ja aktuell gar keine Leistungen vom Jobcenter. Ich könnte doch mit "meinem Geld machen was ich möchte", solange ich keine Hilfe beanspruche, oder sehe ich es falsch?
Außerdem habe ich noch Privatschulden. Mit diesem Geld würde ich dann auch die Schulden abbezahlen. Ist das auch "Verschwendung"?
Es kam die Ablehnung, da ich über dem Feribetrag liege. Ich spiele mit dem Gedanken, den Vertrag aufzulösen und damit meine Wohnung einzurichten.
Annahme: Ich kündige den Vertrag, zahle meine Kaution und Miete für August und kaufe mir einige Sachen für die Wohnung. Ich habe danach bspw. noch 3000 € auf dem Konto. Kann ich dann erneut einen Antrag stellen? Ich würde ja unter dem Freibetrag liegen. Aber der Abrechnugszeitraum wäre ja immer noch der August. Würde man mir den Antrag gewähren?
Könnte ich darüber hinaus mit "Vermögen (Geld, das unter dem Freibetrag liegt) eine Erstaustattung beantragen?
So wurde es mir gesagt...
Nun habe ich noch eine weitere Frage: Angenommen, die über dem Freibetrag liegende Summe wird als Einkommen angerechnet. Jedoch muss ich noch die Kaution zahlen, sodass dieses Einkommen dadurch komplett geschmälert wäre. Es wurde mir aber gesagt, dass die Kaution nicht berücksichtigt werden kann.
Es macht doch nicht Sinn, wenn das Geld, an das ich erstmal nicht rankomme als Einkommen berechnet wird, aber die Kaution nicht berücksichtigt wird?!
Hallo,
ich werde demnächst den Antrag stellen und frage mich, wie es mit dem Bausparvertrag ist. Aktuell habe ich ca. 6300 € auf dem Bausparkonto. mit 29 Jahren habe ich ja 28x150 € = 4200 € Freigrenze. Müsste ich dann quasi 2100 € vom Bausparkonto abheben (ich weiß nicht mal, ob es funktionieren würde) und damit erstmal einige Monate meinen Lebensunterhalt sichern (Ziehe bald um, also Wohnung einrichten, Lebensmittel, Miete usw.)?
Ich würde ungern den Bausparvertrag auflösen, da ich bestimmt in wenigen Monaten eine Arbeit finden werde. Gibt es andere Möglichkeiten, z.B. wenn ich den Vertrag weiterlaufen lasse und stattdessen von jemandem Geld leihe? Würde es dann gesetzlich so angesehen werden, als ob ich das Geld vom Bausparvertrag nutze?
Da der Vertrag vorher unterzeichnet wurde, soll es laut Mitarbeiterin erstmal kein Problem sein (wurde im Vorgespräch gesagt). Aber den Termin habe ich erst nächste Woche.
Also es wurde mir gesagt, dass das Jobcenter die ersten 6 Monate übernehmen würde und danach müsste ich quasi umziehen oder das Jobcenter würde nur die angemessenen Kosten übernehmen und den Rest müsste ich vom Hartz4 Satz zahlen..
Ist es berechtigt, dass das Jobcetner eine Bestätigung meiner Eltern haben möchte, dass sie mich nicht finanziell unterstützen? Ich bin schon 29 Jahre alt und muss selbst für meinen Unterhalt aufkommen. Und wie müsste das Schreiben aussehen?
Genau, aktuell wohne ich bei den Eltern. Ich bin 29 Jahre alt
Hallo,
folgende Situation: Ich wurde nach meinem Studium während meiner Probezeit gekündigt. Den Mietvertrag hatte ich aber vor meiner Kündigung schon unterschrieben und der Umzug soll Mitte August erfolgen. Ich werde mich ab 01.08. arbeitssuchend melden.
Das Problem ist, dass die Wohnungskosten und -größe den angemessenen Rahmen überschreiten. Allerdings möchte ich in die neue Wohnung mit meiner zukünftigen Ehefrau umziehen (sie wird später umziehen) und ich möchte natürlich schnellstmöglich einen neuen Job finden.
Welche Ansprüche hätte ich? Darf mir das Jobcenter sagen, dass ich erst gar nicht umziehen darf? Würde ich Geld für die Wohnungseinrichtung erhalten?
Vielen Dank für weitere Infos.