Hey Leute mein Name ist Yoshi und ich hätte gerne einmal 2 Fragen an euch gestellt.
Ich beziehe jetzt ab den 01.08. eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen aus der Wohnungslosigkeit herraus. Die Wohnung hat 2 Zimmer +Küche+Bad. Ich habe eine Erstausstatung beantragt da ich diese aus der Wohnungslosigkeit herraus beziehe. Meine Partnerin und ich hatten uns gedacht das wir zusammen nach 2 Monaten also zum 01.10 eine Wohngemeinschaft gründen wollen, in der Angesprochenen Wohnung. Also wir meinen wirklich 2 seperate Zimmer. Meine Partnerin arbeitet in einen Minijob und bezieht Bafög.
Meine Fragen:
Ist dies so möglich?
Wird es später eventuell eine Rückforderung der Erstausstatung geben?
Mit freundlichen Grüßen,
Yoshi