Danke dir, Schorsch!
>Ja, die endgültige Bewilligung geht "in beide Richtungen".
Aber eben im Falle eines Austiegs unabhängig von meiner finanziellen Situation, wenn nicht mehr im Hartz IV-System? Oder nicht?
Vgl. oben:
"Habe ich das Recht auf Rückerstattung der zu wenig bezahlten Leistungen?
Auch wenn ich normal verdienen werde - d.h. Einkommen/Vermögen zu dem Zeitpunkt, wenn die endgültige Entscheidung iwann nach Monaten vorliegt, nicht mehr auf Hartz IV Niveau sind?
Iwie ist es sinnwidrig, wenn man nicht mehr 'hilfsbedürftig' ist.
Andererseits habe ich den Unterschied aus meinem - zugelassenen - Vermögen während des Bewilligungsraums vorfinanziert."