Beiträge von Niinii

    Ok. Danke für die rasche Antwort. Also eindach zustimmen und gut ist?

    Wieso ist mit keinen Sanktionen zu rechnen?

    Und wieviel behalten sie ein?

    Ich habe derzeit ein Darlehen laufen bei dem 40 Euro einbehalten werden.

    Im Schreiben steht 10 bzw 30 Prozent von jedem in der Bedarfsgemeinschaft.

    Das sind meine zwei Kinder und ich.

    Heißt das sie können im schlimmsten Fall 30 Prozent von jedem einbehalten plus die 40 Euro die schon laufen? Das Darlehen geht nicht lange waren 200 Euro und dürften jetzt noch 80 sein.

    Oder erst wenn das getilgt ist?

    Habe etwas Angst wenn 30 Prozent abgezogen werden wie das hinhauen soll.

    Hallo,

    Ich wohne seit 2016 in dieser Wohnung.

    Dass ich die nebenkostenabrechnung abgeben muss war mir einfach nicht bewusst. Vielmehr habe ich mich immer sehr angestrengt zu sparen damit was über bleibt. Was mir auch gelungen ist.

    Ich dachte es ist nur auf Aufforderung einzureichen udn bei den weiterbewilligungsanträgen wurde das nie verlangt.

    Ausser dieses Jahr. Habe es auch sofort mit geschickt.

    Danach kam ein Schreiben sie wollen die Abrechnungen für 2016 und 2017 auch haben. Also habe ich die auch eingereicht.

    Jetzt das Schreiben wegen Überzahlung.

    Verständlich und ich sehe es auch ein dass ich das Geld zurück zahlen muss.

    Wie komme ich denn jetzt von dem Vorwurf der Fahrlässigkeit los?

    Es war mir wirklich nicht bewusst und ich bin auch absolut bereit das zu viel gezahlte Geld zurück zu zahlen in Raten.

    Wie schreibe ich das am besten in den Anhörungsbogen?