Hallo,
ich vermute dass die Sachbearbeiterin prüft, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann. Sie unterstellt damit, dass du in böser Absicht die Abrechnungen nicht eingereicht hast.
Sanktionen sind in dem Fall das falsche Rechtsmittel. Für das aussprechen einer Sanktion fehlt die Rechtsgrundlage. Das korrekte Rechtsmittel ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das Problem hierbei ist, wie gut das örtliche Jobcenter über die Mitwirkungspflichten aufgeklärt hat. Die Jobcenter hier im Umkreis sind da mittlerweile sehr umfangreich geworden, so dass die bloße Behauptung nichts davon gewusst zu haben in der Regel nicht greift. Die Information muss aber regelmäßig ergehen und umfangreich sein, sonst wird es vor dem Sozialgericht vermutlich einkassiert (je nach Richter halt). Das ist per Ferndiagnose aber schwer festzustellen.
Die Rückforderung wird unvermeidlich sein. Wie aber die Rückforderung vom Jobcenter "eingetrieben" wird, steht auf einem ganz anderen Papier. Deinen Schilderungen nach glaube ich, dass in deinem Fall bereits aufgerechnet wird. Eine Aufrechnung nimmt das Jobcenter regelmäßig vor, um bestehende Forderungen mit den Regelleistungen zu verrechnen. Dabei wird 10% des Regelsatzes aufgerechnet also 38,20 € bei Partnern und 42,40 € bei Alleinstehenden. Theoretisch sind Aufrechnungen bis zu 30% des maßgebenden Regelsatzes möglich.
Dies passiert immer über einen separaten Bescheid, in dem das Jobcenter die Aufrechnung dir gegenüber erklärt.
Wenn du berechtigte Sorgen hast deine Existenz bei weiteren Aufrechnungen nicht mehr gewährleisten zu können dann gibt es folgendes zu beachten:
Bei der Anhörung zur Aufrechnung (die in der Regel erfolgen muss) schildern, dass du deine Existenz bedrohst siehst. Wenn kein Einkommen vorhanden ist, und tatsächlich nur vom blanken Hartz 4 - Satz gelebt wird, genügt das als Begründung.
Sollte dennoch ein Bescheid erlassen werden, dann ist zu prüfen, wie das Jobcenter die Aufrechnung begründet. Tut es das nicht, oder mangelhaft, ist der Bescheid rechtswidrig. Es sollte dann auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden, mit der Begründung, dass das Geld eben nicht zum Leben reicht.