Beiträge von Oliver123

    Hallo,

    eine verspätete Antragstellung ist möglich, wird jedoch meiner Meinung nach abgelehnt werden, zumal das Einstiegsgeld eine KANN Leistung ist. Wichtig wäre, den Sachbearbeiter mit ins Boot zu holen, da das Einstiegsgeld von einer anderen Stelle bewilligt wird.

    Hallo bass386,

    danke für deine Rückmeldung. Das dachte ich mir auch. Zu meinem Sachbearbeiter habe ich nen guten Draht. Er hatte mir bereits zugesichert, vor dem Wissen das ich eine Nebentätigkeit starte, das er einem Antrag zustimmen würde.

    Ich warte nun auf seinen Rückruf und hoffe das er mit macht.


    LG

    Hallo Zusammen,

    ich habe am 15.10. mit meiner Nebentätigkeit begonnen. Mein Sachbearbeiter hat mich vor wenigen Tagen darauf hingewiesen das ich den Antrag auf Einstiegsgeld vielleicht hätte stellen sollen. Er selbst war sich unsicher. Ich wusste nicht das man dies auch bei einer Teilzeit Tätigkeit stellen kann/soll.

    In dieser Tätigkeit verdiene ich ca. 700 € nach Steuern ca. 500 € und arbeite 20 Std. die Woche.

    Kann man einen Antrag auf Einstiegsgeld nachträglich stellen :( ?

    Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.


    LG

    Guten Abend Zusammen,

    mich beschäftigt aktuell das Thema Nebenjobs während des Bezugs von ALG II.


    Ich habe einige Mini (450€) und einige Midi Jobs (bis zu 850€) im Netz gefunden. Für mich ergibt sich nun die Frage ob man durch Midi Jobs am Ende mehr dazu verdienen kann.

    Bsp. man bekommt 1.300 € ALG II und verdient durch den Midi Job 850 dazu.

    850 €

    davon sind 100 € anrechnungsfrei

    750 € davon 20% anrechnungsfrei machen 150 €

    Das würde doch heißen das ich zu meinen 1.300 € ALG II durch meine Tätigkeit 250 € bekomme. Also am Ende des Monats dann 1550 € habe.

    Liege ich da richtig in der Annahme oder wird mein Anspruch dann komplett neu berechnet?

    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.

    Hallo Zusammen,

    wir, 3 köpfige Familie aus Berlin, sind wie gefühlt jeder andere auch, auf der Suche nach einer Wohnung. Da wir seit kurzem erst Leistungen beziehen und uns mit dem Thema noch nicht bestens auskennen haben wir folgende Fragen und würden uns über eure Ratschläge und Antworten sehr freuen :

    - Darf ein 3-Personen Haushalt auch eine 3,5 Zimmer Wohnung beziehen ?

    - Wie groß darf die Wohnung maximal sein ?

    - Wir haben eine Übersicht bzgl. der Richtwerte für die Miete erhalten. Bei den Wohngesellschaften erhalten wir dann aber andere Richtwerte bzgl. der Bruttokaltmiete. Da ist man leicht verwirrt.

    - Wie würdet ihr vorgehen, wenn man sich für eine Wohnung entschieden hat ? Ich weiß das es einen Antrag auf Wohnungswechsel gibt den man ausfüllen muss und den dann beim Jobcenter einreichen muss.

    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen und ein schönes Wochenende.

    LG
    Oli