Hallo,
dann dürfte statt einer Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Von daher wäre die Frage, ob überhaupt ALG II in Betracht kommt.
Übrigens gibt es auch keine lebenslange AU...
Gruß!
Das JC hat schon versucht mich an die Rentenkasse ab zu schieben, das hat allerdings alles nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun.