Hallo,
eine Anmeldung macht nur dann Sinn, wenn man auch eine eingetragene Meldeadresse im zuständigen Amtsbezirk des Amtes nachweisen kann. Die Meldeadresse wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt wiederum nur dann eingetragen, wenn man tatsächlich am neunen Wohnort auch wohnt. Von daher wirst Du kaum die Möglichkeit haben, vor Umzug den Antrag zu stellen.
Gruß!
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort und Hilfe. Dann werden wir wohl die Zeit überbrücken müssen.
Viele Grüße