Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitslosengeld 2 und Anspruch auf Übergangsgeld
in Hinsicht zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Vorweg: Bin Gleichgestellt mir einen Schwerbehinderten
Meine Situation in kurz erläutert:
Aus Gesundheitlichen Gründen sollte ich eine Umschulung machen.
Folgende Maßnahmen sind dafür vorgesehen
6 Wöchige Teilnahme an eine Berufsfindungsnaßnahme
3-Monatige Reha -Vorbereitung im Anschluss Umschulung.
Ich habe ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
gestellt (08/2019)
Nun zum Problem:
01.11.18 - 30.10.2019 ALG 1
16.09.19 - 6 Wöchige Teilnahme an eine Berufsfindungsnaßnahme, für diese Zeit bekomme ich ALG1 plus Fahrtkosten von der Agentur für Arbeit. (Schriftlich belegbar)
Wann die anderen Maßnahmen beginnen ist noch nicht bekannt, mir stellt sich die Frage wie ich meinen Lebensunterhalt in dieser Zeit sichern kann, bis die Maßnahmen beginnen.
Wenn ich nun Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stelle, als Grundabsicherung für den Zeitraum habe ich dann noch Anspruch auf das sogenannte Übergangsgeld während der Maßnahmen oder bin ich im Arbeitslosengeld 2 sozusagen gefangen?
Auf der Internetseite (Übergangsgeld - Betanet.de) wird dies zwar erklärt
allerdings ist mir die Schreibweise leider zu kompliziert.
Vielleicht könnte mir jemand dies erläutern.
vielen Dank