Sorry, aber du irrst dich. Das Arbeitslosengeld wird mir rechtswidrig verweigert (die haben aus einer 9 Stunden-Woche Nebentätigkeit einen 36 Stunden-Wochenjob gemacht - trotz vorliegenden Arbeitsvertrag). Die Aufhebung des Antrages ist nichtig, mein ALG-I-Antrag ist weiterhin gültig. An anderer Stelle wurde mir das gerade bestätigt. Die Option bei einem laufenden Widerspruchsverfahren einfach einen neuen Antrag zu stellen -wie man es heute von mir verlangte – kommt überhaupt nicht vor. Welcher Sinn soll dahinter stehen, wenn dieselbe Behörde sagt, du hast keinen Anspruch und gleichzeitig mir einen neuen Antrag hinhält. Der Widerspruch läuft und für diesen Zeitraum – bei Bedürftigkeit - sagen die Sozialgerichte, statt gerichtlichen Eilantrag auf Weiterzahlung von ALG-I ein Antrag auf ALG-II stellen. Und mir wurde gerade gesagt, es ist sehr zweifelhaft, dass dies den Jobcentermitarbeitern nicht bekannt ist. Weil gleichzeitige Bearbeitungen von ALG-I und ALG-II aus verschiedenen Gründen häufig vorkommen.
Aber danke für Dein Interesse.