Beiträge von Ventus

    Hallo,

    mag ja alles sein, entspricht aber nicht unbedingt der Lebenswirklichkeit, das ALG II vom Konto vollständig abzuheben, um es dann doch wieder einzuzahlen. Natürlich ist das nicht verboten, zieht aber entsprechende Rückfragen nach sich, weil nicht mehr ersichtlich ist, woher die eingezahlten Beiträge nun tatsächlich stammen. Es könnte so sein, wie Du es beschreibst, es kann aber auch anders sein.

    Vielleicht hilft hier der Vorschlag an das Jobcenter, eine Art Haushaltsbuch zu führen, um so nachzuweisen, daß Ein- und Auszahlungen das ALG II nicht übersteigen. Keine Ahnung, ob das aber hilft...

    Gruß!

    Ah oke, ja gut sowas kann ich auch machen!

    Wie ich schon erwähnte, bin ich da etwas Paranoid was Digitale Kontostände angeht.

    GERADE in der heutigen Zeit sehe ICH es als gefährlich an, ALLES Geld auf dem Konto zu lassen.

    Wacht man eines tages auf, loggt sich ein, Geld is weg.
    Neeee danke

    Kann aber eben nich sein, das sparsammen und ängstlichen Menschen

    am Ende ein Strick aus sowas gedreht wird.

    Also ich weiß was Ventus meint denn ich mache das genau so :) Und wo steht das dieses verboten ist ?

    Ich hole alles Geld bar ab außer Miete und Strom und wenn ich mir was Online kaufen muß zahle ich das Geld ein.

    Ja, das meine ich.

    Bekomme mein ALG II auf Konto. Habe nach allen Abzügen, ca. 310€ übrig

    > Runter geholt vom Konto.

    Bin da ziemlich Paranoid was das betrifft.

    Überall wird immer gepriesen "Jaja alles ist sicher"

    Bin mal irgendwann das Konto wirklich leer gehackt wurde.

    Deswegen: Bar Zuhause.
    Bei Bestellungen: Hin zum Automaten und Einzahlen.

    Nun motzt das neue Jobcenter aber rum

    "Wo kommt denn das Geld her, bitte erklären Sie uns das".

    Erklärungen wie "Na von mir, von meinem Regelsatz" treffen

    auf Taube Ohren.

    Deswegen eben die Frage, ob das Jobcenter Leistungen

    "Verweigern" kann, wenn die der Meinung sind

    "Nö, der hat das nich vom Regelsatz"

    Äh ja??? Online zum Beispiel? Wenn ich Filme, Möbel, Kleidung online kaufe?

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    Ich zahle Geld NUR EIN, wenn ich Online etwas bestellt habe.

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    Nicht jeder möchte 2000€ (als Beispiel) auf dem Konto zu liegen haben.

    Da is man dann halt gezwungen, Einzahlungen zu tätigen wenn man etwas ONLINE

    kauft.

    Mir ist allerdings neu, das dies Neuerdings verboten sein soll.

    Deswegen frage ich ja eben, was man machen kann, wenn man Regelsatz Bargeld auf das Konto einzahlt.

    Normale Frage.

    Bitte sachlich bleiben!

    Hallo, ich brauche mal dringend euren Rat.

    Ich habe gerade das Bundesland gewechselt. Bin von einem Bundesland in ein anderes Bundesland gezogen

    = Neuantrag bei neuem Jobcenter

    Mir wurden hier bereits Leistungen bewilligt bis Juni 2020.

    Ich ziehe nächste Woche um, und musste mich somit nun bei einem

    neuem Jobcenter anmelden.

    Musste natürlich auch alle Kontoauszüge vorlegen.

    SO, jetz kommt das richtig miese.

    Ich musste mich beim abgeben der Konto Auszüge RECHTFERTIGEN

    was ich mir einbilde Einzahlungen am Automaten von meinem Regelsatz vorzunehmen.

    Ich habe in den letzten Monaten immer mal wieder Beträge am Automaten eingezahlt,

    mal 100€, dann mal wieder 300€, dann mal wieder 80€

    Auch GELDWECHSEL muss leider gebucht werden, sprich wenn ich 300€ kleine Scheine

    hingebe, und dafür wieder 300€ groß rausbekomme, muss es verbucht werden.

    Ich musste mich dann schon im Büro direkt Rechtfertigen wo dieses Geld denn herkommt.

    Da habe ich gesagt "Natürlich von Zuhause, von meinem Bargeld"

    Dann die Dame so "Ja aber irgendwo muss das Geld doch herkommen"

    "Na von meinem Regelsatz".

    Hinzu muss ich fügen, das ich 33 bin, mir also 5700€ Schonvermögen zustehen (150€ x Lebensjahr + 750€ für Anschaffungen)

    Ich habe natürlich keine 5700€ Zuhause rumzuliegen, schön wäre es.

    Meine Frage ist:

    Kann mir das Jobcenter KOMPLETT die Leistungen verweigern (Also auch Unterkunft / Miete)

    wenn denen meine Antwort nicht passt?

    Ich meine, mal ganz ehrlich, ich bin immer noch völlig fassungslos,

    Das es mittlerweile verboten sein soll, angespartes Geld vom Regelsatz am Automaten einzuzahlen

    um Einkäufe zu tätigen, Schulden zu bezahlen und Rechnungen zu begleichen.

    Was kann man da machen? Am besten Anwalt bereit halten?

    Weil mir kam es wirklich so vor, als würde man mir versuchen etwas anzukreiden.

    Ich habe kein Neben Einkommen, keine Einnahmen. Nur häufige Einzahlungen von

    meinem Schonvermögen eben, wenn ich etwas gekauft habe

    also Möbel, Kleidung, Filme, usw.

    Ich lasse eben kein Geld auf dem Konto, und renne nur hin, zahle ein,

    wenn ich etwas brauche.

    Hinzu kommt noch: DIE LETZTEN 3 Monate habe ich ja in Berlin gewohnt.

    Meine Neue Antragstellung im neuen Bundesland folgt JETZT zum September hin.

    Also in Berlin gab es nie Probleme wenn man Einzahlungen aufs Konto vornimmt.

    Kann es da zu extremen Schwierigkeiten kommen, wenn das neue

    Jobcenter meine Antwort bezüglich Einzahlungen nicht akzeptiert?

    Zumal ja Leistungen in Berlin bereits bis Juni 2020 bewilligt hat.

    Also quasi meine "Kontobewegungen" akzeptiert hat.

    Kann das neue Jobcenter mir irgendwas verweigern, wenn denen meine Antwort nich passt?